Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/0331
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/0331 25.05.2011
Große Anfrage der FDP-Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Helga Daniel, Dr. Klaus Fischer, Klaus-Dieter Abend und Dr. Jan Thieme
!Titel! Neubau von 6000 Wohnungen – wo sind die Bauplätze im Bezirk Wandsbek? !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Der Senat hat beschlossen, dass im Bezirk Wandsbek jährlich 1200 neue Wohnungen gebaut werden sollen. Bislang sind jedoch weder private noch städtische Grundstücke bekannt, auf denen dieses Programm verwirklicht werden kann.
Deshalb fragen wir die Verwaltung: Welche städtischen Flächen befinden sich insgesamt im Bezirk Wandsbek, auf denen nach dem aktuellen Planungsrecht (Bebauungspläne, Baustufenplan, § 34 BauGB) eine Wohnbebauung möglich ist. (Bitte einzeln mit Belegenheit und Grundstücksgröße angeben)?
Wie ist die mögliche Bebaubarkeit (Anzahl der möglichen Wohn -einheiten, Art der Bebauung, Bruttogeschoßflächen u.s.w.) dieser Flächen?
Wie werden diese Flächen derzeit genutzt? Ist eine Aktivierung für den Wohnungsbau beabsichtigt und kurzfristig möglich?
Die Bezirksamtsleitung antwortet wie folgt: 20.06.2011 Antwort zu den Fragen 1. - 3.: Die gestellten Fragen richten sich auf sehr differenzierte Angaben, für die nicht auf vorhandenes und vollständiges Datenmaterial zurückgegriffen werden kann, sondern umfangreiche Erhebungen aus unterschiedlichen Quellen sowie weitergehende Annahmen und Bewertungen notwendig sind. Das Bezirksamt arbeitet zur Zeit intensiv an einer Analyse der bezirklichen Wohnungsbaupotenziale mit dem Ziel, diese dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung am 28.06.2011 im Entwurf vorzustellen. Erste Zwischenergebnisse der Potenzialanalyse zeigen, dass auf über 70 größeren städtischen und privaten Flächen mit unterschiedlichem Zeithorizont ein Potenzial von geschätzt über 5.000 Wohneinheiten angenommen werden kann. Weitere Potenziale z.B. aus künftig zusätzlich verfügbaren Flächen oder kleinteiligen Einzelbauvorhaben können noch hinzutreten. Das Bezirksamt bittet um Verständnis, dass im Interesse einer hinreichenden Datenqualität die Arbeiten an dem Entwurf der Potenzialanalyse erst kurz vor dem genannten Ausschusstermin vorläufig abgeschlossen werden können. Daher kann im Rahmen der Antwort des Bezirksamtes derzeit nur der Entwurf einer Ausschussvorlage beigefügt werden, der unter dem Vorbehalt der fortwährenden Ergänzung und Konkretisierung steht (vgl. Anlage). Dies betrifft auch den Zeitraum nach der erstmaligen Befassung des Planungsausschusses. Das Bezirksamt geht davon aus, dass mit dieser Unterlage und im Zusammenhang mit der Ausschussbefassung am 28.06.2011 die mit der Großen Anfrage formulierten Informationsbedarfe im Wesentlichen erfüllt werden können.
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