Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/0359
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/0359 30.05.2011
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Der Bekkamp zwischen Öjendorfer Damm und Bekkampsweg Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek !Titel!
Sachverhalt
Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek vom 05.05.2011 über einen Antrag der SPD-Fraktion (Drs.-Nr.: 19/0240)
Der Teil des Bekkamps zwischen dem Einmündungsbereich Charlottenburger Straße bzw. Öjendorfer Damm und der Einmündung des Bekkampsweges ist für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen. Erst ab der Höhe der Einmündung Bekkampsweg beginnt eine Tempo 30-Zone. Bereits bis zu diesem Bereich ist die Straße jedoch eher durch Wohnbebauung geprägt und die höhere zulässige Geschwindigkeit nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt eine zunehmende Problematik der Beparkung der Fahrbahnränder im Bekkamp sowie in der dortigen Stichstraße mit Wendehammer durch größere LKW. Diese behindern einerseits den fließenden Verkehr und insbesondere die dort verkehrenden (Gelenk-)Busse, andererseits stellen sie Sichtbehinderungen dar und sorgen durch oft nächtliche Ankunfts- und Abfahrtszeiten für Lärmbehinderungen. Nach Beobachtungen von Anwohnern handelt es sich weitgehend um LKW die von in der Umgebung wohnenden Fahrern dort abgestellt werden. Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Beschlussvorschlag
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,
Die Notwendigkeit von Park- und Halteverboten für LKW in diesem Bereich einschließlich der Stichstraße mit Wendehammer zu prüfen und ggf. umzusetzen.
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