Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/0405
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/0405 08.06.2011
Große Anfrage der -Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Abgeordneten Anke Ehlers, Gerda Azadi, Vasco Schultz und Fraktion Die Linke
!Titel! HVV Einstiegshilfen für sehbehinderte Menschen !Titel!
Sachverhalt/Fragen
U.a. an der Bushaltestelle Herthastraße hat der HVV taktile Bodenelemente und markierte Einstiegshilfen für sehbehinderte Menschen eingerichtet.
Wir fragen die zuständige Fachbehörde: Die Bezirksamtsleitung antwort wie folgt (29.07.2011) 1. Wie viele taktile Bodenelemente und markierte Einstiegshilfen gibt es im Bezirk Wandsbek?
Hierrüber führt das Bezirksamt keine gesonderten Listen. Eine Einzelfallerfassung ist bei geschätzt über 1.000 Haltestellen im Bezirksamtsbereich mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Bitte die Bushaltestellen namentlich auflisten.
Entfällt.
2. Gibt es Pläne, alle Haltestellen im Bezirk Wandsbek sehbehindertengerecht umzubauen?
Nein.
Wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus?
Entfällt.
Wenn nein, warum nicht?
Die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen erfolgt sukzessiv im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen. Hierbei kommt die Anwendung der entsprechenden Regelwerke (DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen bzw. PLAST 8) zum Tragen.
3. Ist geplant den Haltestellennamen in Blindenschrift am Haltestellenmast anzubringen?
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) beantwortet die Frage auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt:
Die HOCHBAHN AG ist für das Aufstellen der Haltestellenmasten nach vorheriger Anordnung durch die Polizei zuständig. Die Ausstattung der Haltestellenmasten ist mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) abgestimmt. Haltestellennamen in Blindenschrift sind derzeit nicht vorgesehen, weil aufgrund der hohen Anzahl von Haltestellenmasten (über 5.000 Stück) und der notwendigen hohen Qualität der Beschriftung ein enormer technischer und kostenintensiver Aufwand sowohl bei der Installation als auch bei der Unterhaltung erforderlich wäre.
4. Werden die optischen Markierungen regelmäßig auf ihren starken Kontrast hin überprüft?
Ja.
Wenn ja, in welchen Abständen? Wenn ja, von wem?
Die optischen Markierungen werden im Rahmen der regelhaften Begehungen (der Begehungsrhythmus durch die Wegewarte erfolgt je nach Straße von einer wöchentlichen bis zu einer vierteljährlichen Begehung) durch den zuständigen Wegewart überprüft. Das Bezirksamt begrüßt gesonderte Meldungen und Hinweise die z.B. durch den „Wegewart online“ eingehen und prüft diese umgehend.
Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
5. An welchen Haltestellen gibt es Blindenleitstreifen?
Siehe zu 1.
Ist geplant, flächendeckend Haltestellen mit Blindenleitstreifen auszustatten?
Siehe zu 2.
Wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus? Wenn nein, warum nicht?
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