Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/0389.1
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/0389.1 10.06.2011
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes hier: Lärmschutzwand (LSW) Bullenbarg Beschlussvorlage des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus vom 09.06.2011 !Titel!
Sachverhalt
- ursprüngliche Beschlussvorlage im Ausschuss WVT (Drs. 19/ 0389) - einstimmiger Beschluss der geänderten Beschlussvorlage (Änderungen im Beschlusstext kursiv)
Vorbemerkung Das Bezirksamt hat am 12.04.2011 die Unterlagen zugestellt bekommen und mit Schreiben vom 15.04.2011 die Eingangsbestätigung und Bitte um Fristverlängerung versandt. Das Eisenbahn-Bundesamt hat am 02.05.2011 eine Fristverlängerung von 1. Monat bis zum 10.06.2011 gewährt.
Die Bundesregierung hat im Herbst 1998 für den Schallschutz an bestehenden Schienenwegen das Programm “Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahn des Bundes“ beschlossen. In dem Gesamtkonzept dieses Lärmsanierungsprogrammes ist die Strecke 1120 Hamburg – Lübeck mit der Ortsdurchfahrt Hamburg enthalten.
Durch die Errichtung der geplanten Lärmschutzwände tritt eine umfassende Verbesserung der Immissionssituation in der jeweiligen Ortsdurchfahrt ein. Es werden die Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte im Tage- und Nachtzeitraum an den betroffenen Gebäuden deutlich verringert bzw. ganz vermieden.
Aus bautechnischen Gründen beinhaltet die vorliegende Planungsunterlage die Errichtung der o.g. Lärmschutzwände im Streckenbereich von Bahn-km 48,875 bis Bahn-km 49,135. Beim Eisenbahn-Bundesamt wurde hierzu ein Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung für das o. g. Vorhaben gestellt. Das Vorhaben betrifft eine Betriebsanlage des Bundes. Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEVVG) ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungsbehörde.
Die geplante Maßnahme zur Lärmsanierung an Schienenwegen wird grundsätzlich vom Bezirk begrüßt bzw. unterstützt. Bezüglich der Gestaltung der LSW ist jedoch die Planung zur Minimierung des Eingriffs in das Landschaftsbild zu überarbeiten. Bei der beabsichtigten Maßnahme wird davon ausgegangen, dass der Eingriff in die öffentlichen Flächen (Straße, Gewässer) geringfügig bzw. nur von kurzer Dauer sein wird.
Ausführliche Unterlagen (CD) sind den verkehrspolitischen Fachsprechern im Zuge der Nachverschickung mit übersandt worden.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus schließt sich der Stellungnahme des Bezirksamtes und stimmt den Planungen unter der Maßgabe zu, dass alle vom Bezirksamt geäußerten Bedenken Berücksichtigung finden, insbesondere die des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Gestaltung.
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