Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/1543
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/1543 30.01.2012
Große Anfrage der CDU-Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Von Axel Kukuk, Dennis Timmlau, Philip Buse, Franziska Hoppermann, Heinz Seier (CDU) und Fraktion vom 27.01.2012
!Titel! Sicherungsverwahrung in Jenfeld und die Informationspolitik des Bezirksamtsleiters !Titel!
Sachverhalt/Fragen
In der Antwort auf die Anfrage 19/1301 führte das Bezirksamt folgendes aus: „Im Oktober 2011 gab es einen telefonischen Hinweis an die Bezirksamtsleitung auf eine mögliche Unterbringung ehemals Sicherungsverwahrter in Jenfeld. Die konkrete Entscheidung und das Konzept wurden am 17. November 2011 vorgestellt.“ Nach Aussagen von Anwohnern soll der Bezirksamtsleiter jedoch gesagt haben, dass er noch nach den Bürgern, also deutlich später informiert wurde. Unabhängig von der Tatsache, dass es hier eine Diskrepanz in der Darstellung zeitlicher Abläufe gibt, stellt sich die grundsätzliche Frage, wann und warum der Bezirksamtsleiter die politischen Gremien erst deutlich später informierte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung: Die Bezirksamtsleitung antwortet wie folgt. 23.02.2012
1. Wann und durch wen wurde das Bezirksamt über die Pläne des Senates zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten in Jenfeld informiert? Im Oktober 2011 gab es einen telefonischen Hinweis vom Senator der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Detlef Scheele, an die Bezirksamtsleitung auf eine mögliche Unterbringung ehemals Sicherungsverwahrter in Jenfeld. Die konkrete Entscheidung und das Konzept wurden der Bezirksamtsleitung am 17. November 2011 durch den Pressesprecher der Justizbehörde, Dr. Sven Billhardt, vorgestellt.
2. Wann wurden die einzelnen politischen Gremien, in welcher Reihenfolge (auch die Reihenfolge der Fraktionen), auf welchem Weg und durch wen informiert? Die Senatorin der Behörde für Justiz und Gleichstellung Jana Schiedek, der Senator der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Detlef Scheele und der Senator der Behörde für Inneres und Sport Michael Neumann haben die Fraktionsvorsitzenden aller in der Bezirksversammlung Wandsbek vertretenen Fraktionen im Beisein der Bezirksamtsleitung am 1. Dezember 2011 informiert. Vertreter aller Fraktionen waren anwesend.
3. Teilt die Bezirksamtsleitung die Auffassung, dass der vorliegende Sachverhalt von „bedeutsamen Interesse“ ist, so dass die Bezirksversammlung gem. § 19 des Bezirksverwaltungsgesetzes unverzüglich und vollumfänglich hätte informiert werden müssen? Wenn nein, warum nicht? Ja, bei der Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter handelt es sich um einen Sachverhalt von bedeutsamem Interesse. Da die Unterbringung nicht in die bezirkliche Zuständigkeit fällt, sondern der zuständigen Fachbehörde obliegt, hat diese die Information der in der Bezirksversammlung Wandsbek vertretenen Fraktionen übernommen (s. auch Antwort zu 2.). Darüber hinaus hat der Staatsrat der Behörde für Justiz und Gleichstellung, Dr. Ralf Kleindiek in der Bezirksversammlung am 08.12.2011 alle Mitglieder der Bezirksversammlung über die Unterbringung informiert. 4. Wann wurden welche Anwohner, in welcher Reihenfolge auf welchem Weg und durch wen informiert? Die Information der Anwohner erfolgte beginnend ab dem 6. Dezember 2011 durch die Fachbehörden. Im Übrigen siehe Antwort zur Frage 3. der KA 19/1301.
Wie groß ist der zeitliche Unterschied zwischen der Kenntnisnahme der Bezirksamtsleitung und der Weitergabe der Informationen an die bezirklichen Gremien und an die Anwohner?
Siehe Antworten zu den Fragen 1. und 2. sowie Antwort zur Frage 3. der KA 19/1301. Es handelt es sich um Vorgaben der zuständigen Fachbehörde.
6. Wer entscheidet und auf Grundlage welcher Kriterien, wann und in welchem Rahmen Informationen, die dem Bezirksamt vorliegen, weitergeben oder veröffentlicht werden? Die Information erfolgt auf Grundlage der Vereinbarung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung nach § 19 (1) BezVG.
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