Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/1559
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/1559 02.02.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Neuorganisation der Hamburger Forstverwaltung Beschluss der Bezirkversammlung vom 29.09.2011 (Drs.Nr.: 19/0898) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass die Forstreviere weiterhin den Bezirken zugeordnet bleiben und im Bezirk Wandsbek in die Strukturen der Grünflächenverwaltung aufgenommen werden. Die Fachbehörde wird gebeten, zur Wahrnehmung ministerieller Aufgaben eine übergeordnete Forstverwaltung in der Behörde für Satdtentwicklung und Umwelt anzusiedeln.
- Stellungnahme des Bezirksamtes: siehe Drs.Nr. 19/1106
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Die fachliche und dienstrechtliche Zuständigkeit für die Revierförstereien der Freien und Hansestadt Hamburg liegt seit der Bezirksverwaltungsreform bei den Bezirken. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt die Aufgaben der Fachbehörde wahr. Die Vor- und Nachteile der dezentralen Aufgabenwahrnehmung werden im Rahmen eines Evaluationsprozesses derzeit unter Federführung der Finanzbehörde geprüft.
Dies vorausgeschickt nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Die Aufgabe der Hamburger Forstverwaltung ist es, für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung den Wald der Freien und Hansestadt Hamburg sachkundig und nachhaltig zu pflegen und zu bewirtschaften. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht unabhängig von einer Organisationsstruktur. Die Verlagerung der Forstverwaltung von der Umweltbehörde auf die Wirtschaftsbehörde im Jahre 2001 hatte keinerlei fachliche Auswirkungen, da die Strukturen der Forstverwaltung beibehalten wurden. Diese wurden erst mit der Bezirksverwaltungsreform geändert.
Forsteinrichtung und Waldbiotopkartierung liefern unabhängig von Landes- und Landschaftsplanung die erforderlichen Daten für eine Waldbewirtschaftung. Die Qualität, Genauigkeit und kleinräumige Aussagekraft der Daten geht weit über die der Landes- und Landschaftsplanung hinaus. Derzeit wird eine Änderung des Hamburgischen Waldgesetzes vorbereitet, um das Instrument der forstlichen Rahmenplanung an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Dabei wird auch die Schnittstelle mit der Landschaftsplanung untersucht.
Der dargestellte Einzelfall belegt in keiner Weise ein fehlendes Controlling der Bezirke durch die Fachbehörde. Die Suspendierung des FSC-Zertifikates (FSC=Forest Stewardship Council) wurde durch Verkehrssicherungsmaßnahmen einer Revierförsterei im Bezirk Wandsbek ausgelöst. Für einen solchen Eingriff liegt die originäre Verantwortung einzig und allein beim Forstbetrieb. Sie kann nicht durch Statuten und Regelungen einer privaten Organisation begrenzt werden. Auch nach Auffassung der Fachbehörde war diese Maßnahme angemessen, erforderlich und verhältnismäßig. Zusammen mit dem Zertifizierungsunternehmen strebt die Fachbehörde jetzt an, dass die Regelkonformität derartiger Maßnahmen in den FSC-Statuten eindeutig geklärt wird. Die Suspendierung des Zertifikats ist im Übrigen aufgehoben.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sieht in einer Aufgabenwahrnehmung der ministeriellen Forstverwaltung durch eine andere Behörde keinen Ansatz zur Lösung der angesprochenen Fragestellungen. Sie widerspricht daher der Forderung der Bezirksversammlung Wandsbek, zur Wahrnehmung ministerieller Aufgaben eine übergeordnete Forstverwaltung in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt anzusiedeln.
Sie weist darüber hinaus darauf hin, dass die Bewirtschaftung des Hamburger Waldes andere Voraussetzungen hat und Anforderungen stellt als die Bewirtschaftung der Grün- und Erholungsflächen und der Naturschutzflächen in den Bezirken. Dies wird auch am Bundes- und am Hamburgischen Landeswaldgesetz deutlich.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nimmt zu dem Beschluss wie folgt Stellung:
Für eine Überprüfung der Zuständigkeiten bei den Forstaufgaben besteht derzeit kein Anlass.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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