Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/1636
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/1636 15.02.2012
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Schlüsselung der Rahmenzuweisungen für den Haushalt 2013/2014 !Titel!
Sachverhalt
Die Entwürfe zur Schlüsselung der Rahmenzuweisungen der Fachbehörden (Drs.Nr.: 19/1550, 19/1551, 19/1553 u. 19/1557) wurden im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 14.02.2012 beraten. Seitens der Verwaltung wurden Stellungnahmen für die Bezirksversammlung angekündigt. Der Entwurf der Kulturbehörde (Drs.Nr.: 19/1611) wurde ebenfalls beraten; über die dazugehörige Stellungnahme des Bezirksamtes (Drs.Nr.: 19/1633) wurde punktweise wie folgt abgestimmt:
Die Entwürfe zur Schlüsselung der Rahmenzuweisung der Fachbehörden
Behörde für Inneres und Sport (BIS), Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und Kulturbehörde (KB)
liegen bereits vor. Der Entwurf der Schlüsselung der Behörde für Soziales, Familie und Integration (BASFI) fehlt noch. Die BASFI hat bei der zuständigen Finanzbehörde eine Fristverlängerung beantragt.
Der Senat beschließt nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksverwaltung im Anschluss über die Schlüsselung per Schlüsseldrucksache (§ 37 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz). Der Bezirksversammlung wird hiermit die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme ist bis zum 14. März 2012 abzugeben. Die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek hat die vorgelegten Schlüssel geprüft. Ein Entwurf zur Stellungnahme ist bereits erstellt. Dieser Entwurf wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Die Anlage 1 ist die Standardantwort für die BIS, BGV, BWVI und BSU. Die Vorschläge der Fachbehörden kann aus Sicht der Verwaltung akzeptiert werden. Die Anlage 2 ist die Antwort für die KB. Hier wird der Schlüssel von der Verwaltung abgelehnt.
Aufgrund der bisherigen und zukünftig zu erwartenden Preissteigerungen wurde ein Passus aufgenommen, dass eine Fortschreibung in der bisherigen Höhe nicht akzeptiert werden kann. Die Fachbehörden werden aufgefordert entsprechende Steigerungen zu berücksichtigen.
Eine Zusammenstellung zu den einzelnen Rahmenzuweisungen nach Zweck, Schlüsselung, Verteilung der Rahmenzuweisung auf die einzelnen Bezirke und Anmerkungen der Verwaltung wird Ihnen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Dabei ist bei der Höhe jedoch zu beachten, dass sich diese im Aufstellungsverfahren sich noch verändern können.
Auf die folgenden Besonderheiten wird hingewiesen:
1. BWVI In der Rahmenzuweisung 7200.521.81 – „Betriebsausgaben Straßen und Brücken“ wurden die bisher einzeln veranschlagten Ausgaben bei · 7200.521.15 „Wildkrautbeseitigung Hauptverkehrsstraßen“ bisher 50 Tsd. Euro, · 7200.521.86 „Wildkrautbeseitigung Bezirksstraßen“ bisher 200 Tsd. Euro und · 7200.521.87 „Ordnen Wegezubehör“ bisher 150 Tsd. Euro aufgenommen. Dadurch erhöht sich der Ansatz in 2013 nach bisheriger Planung.
2. BSU Aufgrund der Umstellung auf die DOPPIK hat die BSU bei der Veranschlagung der Rahmenzuweisung die Aufteilung zwischen „konsumtiv“ und „investiv“ vornehmen müssen. In der Folge verändern sich die Ansätze bei den Rahmenzuweisungen: · 6610.741.81 „Investitionen Grünbereich“ und · 6610.521.81 „Betriebsausgaben Grünbereich“. Die zusätzlichen Mittel kommen aus den Titeln: · 6610.791.02 „Ökologische Pflegemaßnahmen“, · 6610.741.10 „Straßenbaumpflanzungen“ und · 6610.535.01 „Maßnahmen an Bäumen“. Auf die entsprechende Erläuterung bei der Vorlage der BSU wird hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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