Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2312
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Az. 123.30-10 Drucksachen-Nr. 19/2312 10.07.2012
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Von Dr. Klaus Fischer, Helga Daniel, Klaus-Dieter Abend und Brigitte Lafrenz (FDP)
!Titel! Öffentliche Toiletten in Wandsbek !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Das Fehlen bzw. der Zustand öffentlicher Toiletten in Wandsbek ist schon lange ein Ärgernis und das nicht nur im Umfeld der Wochenmärkte. Vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung einerseits, aber auch dem Ziel, den Tourismus in Wandsbek auszubauen, ist der Zustand dieses Bestandteils öffentlicher Infrastruktur noch kritischer zu sehen.
Ohne die öffentlichen Toiletten in den Gebäuden der Bezirksverwaltung, deren Zugang auf die Dienstzeiten beschränkt und nicht wirklich öffentlich ist, gibt es in Wandsbek für 411.000 Einwohner plus Durchreisende genau 7 öffentliche Toiletten, von denen 2 am U-Bahnhof/ZOBWandsbek Markt liegen (Drs. 18/0550).
Die Stadt Hamburg hat sich seit 1994 aus dem Betrieb und in der Folge auch aus der Finanzierung des Betriebs der öffentlichen Toiletten weitgehend zurückgezogen, den Bezirken aber durch den Abschluss für ganz Hamburg geltender Werbeverträge gleichzeitig eine der wesentlichen Finanzierungsgrundlagen für derartige Einrichtungen zusätzlich entzogen (Drs. 18/5312). Auch die Bezirksanteile aus den Einnahmen für Großwerbeanlagen hat sich die BSU wieder einverleibt, ohne dass Maßnahmen für die Aufwertung des öffentlichen Raums in den Bezirken daraus finanziert worden wären.
Ein Vorschlag der GAL aus 2009 (Drs: 18/2788 und 18/3338), den öffentlichen Zugang zu Toiletten von Gastronomiebetrieben durch öffentliche Zuschüsse auszuweiten (Konzept „nette Toilette“ der Stadt Aalen) scheiterte an der Finanzierung sowie an der personellen Umsetzung im Bezirk.
Wir fragen daher die Verwaltung: Die Bezirksamtsleitung und die Behörde für Stadtentwicklung (BSU) antworten wie folgt (07.08.12):
Angesichts des Zuwachses an öffentlichen Toiletten in Wandsbek kann die BSU die Argumentation seitens der FDP nicht nachvollziehen. Nach wie vor sind öffentliche Toiletten an den U-Bahnhöfen Volksdorf, Berne, Buchenkamp, Farmsen, Wandsbek ZOB (2 x) und Wandsbeker Chaussee sowie Rahlstedt/ZOB, Rahlstedt/Fußgängerzone und Stormannplatz, vorhanden. Toilettenanlagen am ZOB/Poppenbüttel und in der Schemmannstraße sind hinzu gekommen. Das seit 2000 bestehende Senatskonzept mündete durch Umstrukturierung und Modernisierung sämtlicher öffentlicher Toiletten in Hamburg in eine günstigere Bewirtschaftung. Seitdem sind mehr als 185 Toilettenanlagen in Betrieb. Über diesen Rahmen hinaus werden der Bevölkerung WC-Anlagen in öffentlichen Verwaltungsgebäuden zugänglich gemacht. Die öffentliche Toilette am U-Bahnhof Berne, die in 2009 noch vom Bezirksamt betrieben wurde und für die das Bezirksamt einen jährlichen Zuschuss von € 10.000 bekam, ist seit einiger Zeit außer Betrieb. Wird der Zuschuss derzeit noch gewährt und wenn ja, wofür wird er verwendet? Bis wann ist mit einer Wiedereröffnung der öffentlichen Toilette am Berner U-Bahnhof zu rechnen und plant das Bezirksamt, diese weiter in Eigenregie zu betreiben?
Für die Toilettenanlage U-Bahnhof Berne wurden auch in 2012 Betriebsmittel (Rahmen-zuweisung für die Bezirke) in Höhe von 10.000 Euro per Soll-Übertragung zur Verfügung gestellt. Der mehrjährige Versuch einer Überführung der Toilettenanlage in eine so genannte Kiosk-WC-Kombination ist allerdings vor ca. vier Wochen gescheitert. Über die Zukunft der Toilettenanlage besteht zwischen dem Bezirksamt Wandsbek und der BSU noch Beratungsbedarf. Wie hoch ist der gesamte Zuschuss der BSU an die Bezirke für den Betrieb öffentlicher Toiletten und welcher Anteil entfällt davon auf Wandsbek? Wie hoch sind die Einnahmen der Stadt Hamburg aus der Vermietung des öffentlichen Raums insgesamt für Werbeanlagen und welcher Anteil entfällt davon auf Wandsbek?
Wann werden die Werberechte im öffentlichen Raum in Hamburg neu vergeben und mit welchen Anbietern von Stadtwerbung bestehen derzeit Verträge? In der Drucksache 18/5312 weist die BSU pauschal darauf hin, dass eine Verknüpfung von Außenwerbung und Maßnahmenfinanzierung (z.B. für öffentliche Toiletten) angeblich mit dem europäischen Wettbewerbsrecht nicht vereinbar sei. Wir bitten die Verwaltung diese Aussage im Detail unter Angabe der Rechtsgrundlagen zu begründen bzw. zu erläutern.
Des weiteren verweist die BSU in der Drs 18/5312 auf einen bis Ende 2013 geltenden Vertrag zur Aufstellung von sog. Automatiktoiletten, bei dem angabegemäß die Anzahl der Automatiktoiletten bereits Ende 2009 ausgeschöpft war. Wir bitten um Vorlage dieses Vertrags bzw. hilfsweise um:
a. Nennung des Vertragspartners
b. Kündigungsfrist (Vertragsablauf)
c. Anzahl der Automatiktoiletten in Hamburg insgesamt
d. Nennung der Passage des Vertrags sowie Begründung dafür, warum nach dem Vertrag nur drei Automatiktoiletten in ganz Wandsbek aufgestellt werden dürfen
e. Höhe der Einnahmen für die Stadt aus Flächenpacht und/oder anteiligen Werbeeinnahmen für die Automatiktoiletten
Neben den drei Automatiktoiletten, die durch Werbung (und Münzeinwurf) finanziert werden, gibt es in Wandsbek derzeit bei 22 U- und S-Bahnstationen nur 4 durch die Hamburger Hochbahn betriebene öffentliche Toiletten (Wandsbek Markt (2), U-Bahnhof Volksdorf sowie Trabrennbahn). Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, auf Hochbahn und die DB AG im Sinne einer Ausweitung des Betriebs öffentlicher Toiletten an Bahnstationen einzuwirken?
Neben Stadtwerbung und Hochbahn ist als Betreiberprinzip für öffentliche Toiletten grundsätzlich auch die Verbindung einer öffentlichen Toilette mit einem Kiosk oder einem Gastronomiebetrieb denkbar. Ein Beispiel hierfür ist der Kiosk am öffentlichen Spielplatz Schemmannstraße. In anderen Hamburger Bezirken sind derartige Modelle häufiger anzutreffen. Hierzu folgende Fragen:
Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die seit Jahren stillgelegte Toilette in der Nähe des Eingangs Seehofstraße des Ohlsdorfer Friedhofs wieder zu eröffnen? Gibt es hierzu schon Gespräche mit möglichen Betreibern?
An welchen Standorten außer dem U-Bahnhof Meiendorfer Weg hat das Bezirksamt in den letzten 10 Jahren die Aufstellungsmöglichkeit einer öffentlichen Toilette geprüft?
Welche Genehmigungen sind für die Aufstellung einer öffentlichen Toilette erforderlich und lassen sich diese im Sinne der Beschleunigung für mehrere Standorte zusammenfassen bzw. standardisieren?
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