Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2350
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2350 25.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Abbiegesituation in der Straße Am Hehsel verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.05.2012 (Drs.Nr.: 19/2195) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, per Zeichen 209 der StVO das Rechtsabbiegen als vorgeschriebene Fahrtrichtung aus der Straße Barkhausenweg in die Straße Am Hehsel anzuordnen. Zum Beschluss nimmt die Behörde für Inneres und Sport wie folgt Stellung: Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat die Beschlussempfehlung unter Beteiligung der zentralen Straßenverkehrsbehörde bei der Verkehrsdirektion der Polizei und der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 geprüft. Ein Anwohner, der die Verkehrssituation bzw. eine hohe Verkehrsbelastung im südlichen Abschnitt der Straße Am Hehsel bemängelt und die Anordnung eines Rechts-abbiegegebots (Zeichen 209-10) für Fahrzeugführer aus dem Gewerbegebiet Barghausenweg in die Straße Am Hehsel fordert, hat sich mit seinem Anliegen im Mai 2012 auch an die Straßenverkehrsbehörde gewandt.
Die Auswertung der von der Straßenverkehrsbehörde mit Verkehrsstatistikgerät (VSG) durchgeführten Erhebungen und eine Auswertung der Unfallstatistik hat hinsichtlich der Verkehrsbelastung und der Unfalllage keinerlei Auffälligkeiten ergeben. Ergänzend wurden Verkehrsbeobachtungen im Straßenzug durchgeführt. Die Verkehrssituation wird wie in vergleichbaren Tempo 30-Zonen weit überwiegend vom Anlieger-, Besucher- und Lieferverkehr (gelegentlich auch mit LKW) geprägt und rechtfertigt keine verkehrs-beschränkenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen.
Die rechtlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO für die Anordnung eines Zeichens 209-10 (Rechtsabbiegegebot) im Einmündungsbereich Barghausenweg / Am Hehsel sind insofern nach wie vor nicht erfüllt (vgl. Drs. 19/1298 und 19/1370).
Im Rahmen eines zweistündigen Ortstermins am 05.06.2012 hat der Leiter der örtlichen Straßenverkehrsbehörde am PK 35 die Sach- und Rechtslage eingehend mit dem Petenten erörtert. Dieser zog daraufhin seinen aussichtslosen „Antrag“ zurück, schloss aber nicht aus, sein Anliegen auf anderem Wege weiter zu verfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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