Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2351
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2351 25.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Induktionsschleife für Linksabbieger aus dem Immenhorstweg in die Bergstedter Chaussee Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.05.2012 (Drs.Nr.: 19/2210) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst: Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob im Einmündungsbereich des Immenhorstwegs in die Bergstedter Chaussee eine Induktionsschleife verlegt und mit der vorhandenen Fußgängerampel gekoppelt werden kann, damit sich die Linksabbieger aus der Nebenstraße zügig und gefahrlos in die Bergstedter Chaussee in Richtung Stadtmitte einfädeln können.
Zum Beschluss nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung: Die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage (FLSA) Bergstedter Chaussee/ Immenhorstweg ist vorrangig unter Gesichtspunkten des Sicherheitsbedürfnisses für Fußgänger eingerichtet worden. Eine Kopplung dieser Anlage mit Linksabbiegern aus dem Immenhorstweg würde der eigentlichen Zweckbestimmung, Fußgänger sicher eine Straßenquerung zu ermöglichen nicht gerecht. Vor dem Hintergrund einer ständigen Unterbrechung des Verkehrsflusses auf der Bergstedter Chaussee durch Fahrzeuge aus dem Immenhorstweg und dem Eindruck, dass keine Fußgänger die Straße queren wollen, würde diese Anlage an Akzeptanz verlieren und daraus resultierend gegebenenfalls Rotlichtfahrten fördern. Eine vermeidbare Herabstufung einer sicheren Querung von Fußgängern wäre die Folge. Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr aus dem Immenhorstweg nur über einen Fahrstreifen verfügt. Dies hätte zur Folge, dass auch jeder Rechtsabbieger aus dem Immenhorstweg eine Fußgänger-Anforderung auslösen würde. Der Verkehrsfluss auf der Bergstedter Chaussee würde somit nahezu zum Erliegen kommen und unübersehbare Staus erzeugen. Vor diesem Hintergrund wird auf eine Kopplung der FLSA Bergstedter Chaussee/ Immenhorstweg mit dem Fahrzeugverkehr aus dem Immenhorstweg in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde verzichtet.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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