Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2353
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2353 25.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Den Platz vor der Poststelle in der Schloßstraße 8 sehbehindertengerecht gestalten Beschluss der Bezirksversammlung vom 31.05.2012 (Drs.Nr.: 19/2168) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob auf der Nebenfläche zwischen der Ubahnhaltestelle Wandsbek-Markt und der Postdienststelle in der Schloßstraße 8 Bodenindikatoren z.B. in Form von taktil erfassbaren Leitstreifen oder andere Orientierungshilfen für Sehbehinderte aufgebracht werden können und dies ggf. zu veranlassen.
Dem Regionalausschuss möge über das Ergebnis der Prüfung und die geplanten Maßnahmen zeitnah berichtet werden.
Zum Beschls nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:
Zu 1. und 2.: Die Planungshinweise für Stadtstraßen (PLAST) Teil 10 „Barrierefreie Verkehrsanlagen“ vom Mai 2012 geben unter anderem Hinweise für die Orientierung von blinden Menschen im Straßenraum. Die PLAST sieht keine durchgängigen Leitsysteme für blinde Menschen auf öffentlichen Wegeflächen, in Abstimmung mit der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft blinder Menschen, vor. Der Einsatz von Bodenindikatoren (Rippen- und Noppenplatten) beschränkt sich im Regelfall auf Querungsstellen für den Fußverkehr, Begrenzungsstreifen zwischen Rad- und Gehweg sowie an Bushaltestellen. Der Einsatz von taktil und visuell erkennbaren Orientierungshilfen (keine Bodenindikatoren) zur Verbesserung der Orientierung ist grundsätzlich immer möglich.
Die PLAST 10 ist für alle Bau- und Planungsmaßnahmen anzuwenden. Eine Umbaupflicht für bestehende Straßenräume löst Sie nicht aus, solange diese nicht verändert oder Grundinstandsetzungen durchgeführt werden. Sie entbindet die Wegeaufsicht jedoch nicht im Bedarfsfall (zum Beispiel Gefährdungslage) Umbauten vorzunehmen.
Die für erforderlich gehaltenen Umbaumaßnahmen sind durch den Bezirk selbst zu ermitteln. Die Umbaumaßnahmen sollten auf das erforderliche Mindestmaß reduziert werden, da die letzte Umgestaltung des Platzes vor der Poststelle in der Schloßstraße 8 noch nicht lange zurückliegt. Entstehende Kosten wären ebenfalls durch den Bezirk zu tragen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |