Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2355
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2355 26.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Sichtbehinderndes Parken im Bereich Bekassinenau / Fünfstück Beschluss er Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1953) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, das sichtbehindernde Parken auf Nebenflächen in der Bekassinenau im Einmündungsbereich Fünfstück durch wirksame Maßnahmen - wie zum Beispiel die Anordnung von Findlingen oder anderen Sperrelementen - zu unterbinden.
Zum Beschluss nimmt das Polizeikommissariat 38 wie folgt Stellung:
1 Vorbemerkung
Die Straße Fünfstück gehört zu einer Tempo 30-Zone. Das Sichtfeld im Einmündungsbereich wird auf einer Seite durch eine Hecke eingeschränkt. Die Hecke steht nicht auf öffentlichem Grund, reicht jedoch nahe an die Fahrbahn heran. Hier hat es bereits Vorgespräche mit der Wegeausicht gegeben, damit ein Heckenrückschnitt veranlasst werden kann. Das Ergebnis von dort steht noch aus. Auf der anderen Seite sind keine Sichteinschränkungen vorhanden. In der Straße Bekassinenau ist im bezeichneten Bereich das VZ 286/20, Eingeschränktes Haltverbot – Ende-, angeordnet.
2 Stellungnahme
Dem PK 38 sind keine Beschwerden über im Einmündungsbereich Bekassinenau / Fünfstück auf dem Gehweg oder den Nebenflächen sichtbehindernd abgestellte Fahrzeuge bekannt.
Bei den Ortsterminen wurden dort keine Fahrzeuge festgestellt.
Es liegen ebenfalls keine Erkenntnisse über Gefahrenlagen oder Unfälle im Zusammenhang mit sichtbehindernd abgestellten Fahrzeugen vor.
Schäden an Wegen oder Nebenflächen sind nicht bekannt.
Voraussetzung für die Anordnung von Sperrelementen sind aber bestimmte Gefahrenlagen die durch die Anordnung von Sperrelementen beseitigt werden können, wenn andere polizeiliche Maßnahmen keinen Erfolg versprechen. In diesem Fall sind Maßnahmen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs der Anordnung von Sperrelementen vorzuziehen.
3 Fazit
Anhand der vorliegenden Tatsachen sieht das PK 38 keine rechtlichen Möglichkeiten für die Anordnung von Sperrelementen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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