Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2359
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2359 26.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Vorkaufsrecht nutzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1992) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Finanzbehörde wird eindringlich gebeten, künftig verstärkt darauf zu achten, dass das nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bestehende Vorkaufsrecht an Grundstücken in Naturschutzgebieten genutzt wird.
Zum Beschlusses nimmt die Finanzbehörde wie folgt Stellung:
Die Finanzbehörde prüft regelhaft alle Immobilienkaufverträge, die Grundstücke auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betreffen, die ihr von den beurkundenden Notaren zugesandt werden. Dabei werden im Falle eines festgestellten formalen Vorkaufrechts die Bedarfsträger grundsätzlich umgehend befragt, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt oder auf eine Ausübung verzichtet werden soll.
Bei Vorkaufsrechten in Naturschutzgebieten wird die Finanzbehörde im Regelfall weiter das Vorkaufsrecht ausüben und - nur in gut begründeten Ausnahmefällen - in Absprache mit den zuständigen bezirklichen und fachbehördlichen Dienststellen von einem Ankauf absehen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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