Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2360
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2360 26.07.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Gassi-Beutel für Hunde Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1986) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Fachbehörde wird gebeten die Stadtreinigung prüfen zu lassen, ob das Angebot von Abfallbehältern im Umkreis von Hundefreilaufflächen und stark genutzten Spazierwegen ausreichend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Angebot auszuweiten.
Eine Umstellung der Gassi-Beutel auf biologisch abbaubares Material ist ebenfalls zu prüfen. Sollte eine solche Umstellung möglich sein, sollte kein Hinweis auf die Materialbeschaffenheit auf den Tüten gegeben werden, um keine „Einladung“ zu illegalen Entsorgung zu geben.
Zm Beschluss nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtreinigung wie folgt Stellung: Hundefreilaufflächen und stark genutzte Spazierwege gibt es sowohl im öffentlichen Straßenraum als auch in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Aus Sicht der BSU tritt das Problem, dass Hundehalterinnen und Hundehalter gefüllte Gassibeutel im Umkreis von Hundefreilaufflächen und stark genutzten Spazierwegen in die freie Natur statt in einen Abfallbehälter entsorgen, vorrangig in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen auf. Diese liegen im Verantwortungsbereich der Bezirksämter. Außerhalb von Grünanlagen sind mit Ausnahme des Umfelds der Dog-Station in der Böhmestraße - wo gelegentlich Ansammlungen von Gassibeuteln festgestellt wurden - bisher keine Flächen oder Wege aufgefallen. In der Böhmestraße befindet sich bereits ein Standpapierkorb. Auch bei weiteren Hundeauslaufflächen in Wandsbek außerhalb von Grünanlagen sind der SRH keine besonderen Auffälligkeiten mit gefüllten Gassibeuteln bekannt. Die überwiegende Zahl der gefüllten Gassibeutel wird hier offensichtlich wie vorgesehen in bereitstehende Abfallbehälter oder in die häuslichen Restmüllbehälter entsorgt. Eine Umstellung der Gassibeutel auf biologisch abbaubares Material hält die BSU nicht für praktikabel und zielführend, da das grundsätzliche Problem, dass Gassibeutel ordnungswidrig entsorgt werden, dadurch nicht gelöst, sondern eher verschärft wird. Ohne ein Umdenken bei den betreffenden Hundehalterinnen und Hundehaltern würde die unerwünschte Entsorgung von gefüllten Gassibeuteln in der freien Natur aller Voraussicht nach auch in biologisch abbaubaren Beuteln stattfinden. (Biologisch abbaubaren) Hundekot in einer biologisch abbaubaren Tüte zu verpacken wäre allerdings überflüssig und würde vermutlich dazu führen, dass Hundehalterinnen und Hundehalter die Papierkörbe noch weniger benutzen, weil die Beutel ja biologisch abbaubar sind. Es ist aber nach wie vor das alleinige Ziel der Gassibeutel, dass Hundekot – egal ob in abbaubaren oder nicht abbaubaren Plastikbeuteln verpackt – nicht überall liegen bleibt. Darüber hinaus ist die Stabilität und dauerhafte Dichtigkeit der Tüten gerade wichtig für die verantwortlich und umsichtig handelnden Hundehalterinnen und Hundehalter sowie für die Reinigungskräfte. Bei biologisch abbaubarem Material wäre eine Aufnahme von wild entsorgten Gassibeuteln (z.B. im Rahmen der Frühjahrsputzaktion „Hamburg räumt auf“) dann sicherlich in den meisten Fällen nicht mehr zumutbar.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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