Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2370
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/2370 30.07.2012
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Haushalt 2012 Umschichtung von Kassenmitteln aus der Rahmenzuweisung der BSU 06.0.6610.741.81 „Investitionen für Grün- und Erholungsanlagen, Entwicklung d. Straßenbaumbestandes sowie f. bez. Friedhöfe, Rahmenzuweisungen an die Bezirke“ !Titel!
Sachverhalt
Der Hauptausschuss hat einstimmig bei Enthaltung der CDU zugestimmt.
Am alten Teil des Verwaltungsgebäudes des Betriebshofes Rahlau 75 müssen aufgrund von Durchfeuchtungsschäden das Dach, die Fassade sowie der Keller dringend saniert und wieder instandgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schnellstmöglich – noch in der „trockenen Jahreszeit“ erfolgen, um mögliche gesundheitliche Gefährdungen der Mitarbeiter zu verhindern.
In Zusammenarbeit mit ABH 57 werden für diese Baumaßnahme lt. Vorplanung 235.500 Euro benötigt und davon je nach Beauftragung in 2012 noch bis zu 189.500 Euro kassenwirksam.
Die Finanzierung der 189.500 Euro soll wie folgt sichergestellt werden: 69.500 Euro aus 01.6.1641.701.01 „Baumaßnahmen auf dem Betriebsplatz Rahlau im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Tiefbau- und Gartenbauabteilung“ 40.000 Euro aus der Zweckzuweisung 07.0.7200.811.86 „Investitionsmaßnahmen für Betriebsplätze, Hochbaumaßnahmen sowie Beschaffungen von Fahrzeugen, Zweckzuweisungen an die Bezirke“ 70.000 Euro aus Resten 2011 der Rahmenzuweisung 06.0.6610.741.81 „Investitionen für Grün- und Erholungsanlagen, Entwicklung d. Straßenbaumbestandes sowie f. bez. Friedhöfe, Rahmenzuweisungen an die Bezirke“ Die Mittel dieser Rahmenzuweisung sind gemäß Erläuterungen im Epl. 6 u. a. für die Grundinstandsetzung der Betriebsgebäude für den Gartenbereich vorgesehen. 10.000 Euro aus dem Zentralbudget des Epl. 1.6
Darüber hinaus hat die BWVI bereits Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 200.000 Euro auf den Umsetzungstitel 01.6.1641.701.43 „Hochbaumaßnahmen für Betriebseinrichtungen des Straßenwesens“ übertragen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung für die Verwendung der Rahmenzuweisungsmittel gem. § 41 (4) BezVG gebeten.
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