Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2387
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/2387 02.08.2012
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Verkehrsberuhigung für den westlichen Teil des Rügelsbarg zeitnah umsetzen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1984) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten,
1. zu prüfen, ob die verkehrsberuhigenden Maßnahmen für den westlichen Teil des Rügelsbarg (Wohldorfer Damm bis Lottbeker Weg) bereits geplant sind.
2. Wenn das nicht der Fall ist, zu prüfen, welchen Umfang eine solche Planung haben muss und wie hoch der zeitliche Aufwand dafür ist sowie
3. zu prüfen, ob eine zeitgleiche Umsetzung der Maßnahmen für den westlichen mit der endgültigen Herstellung des östlichen Teils möglich ist und
dem Regionalausschuss Walddörfer sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus über das Ergebnis der Prüfungen zu berichten
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Zu 1.: Der westliche Teil des Rügelsbarg zwischen Wohldorfer Damm und Lottbeker Weg war zum Zeitpunkt des Beschlusses der Bezirksversammlung bereits endgültig hergestellt. Diese Herstellung erfolgte planerisch und baulich auf der Grundlage einer geltenden Höchst-geschwindigkeit von 50 km/h. Der westliche Teil des Rügelsbarg konnte daher zu diesem Zeitpunkt nicht baulich als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt werden. Planungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen im endgültig hergestellten westlichen Teil des Rügelsbarg müssen in das Arbeitsprogramm des Bezirksamtes eingestellt werden, das für das Jahr 2012 voll ausgeschöpft ist. Aus diesem Grund konnte noch kein Ingenieurbüro mit den Planungen für verkehrsberuhigende Maßnahmen für den westlichen Teil des Rügelsbarg beauftragt werden. Zu 2.: Unter der Bedingung, dass ein Ingenieurbüro mit der Bestandsaufnahme (Vermessung), mit der Entwurfsplanung, mit der Kostenschätzung, mit den Planverschickungen und mit der Erstellung der Haushaltsunterlage für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen beauftragt wird, kann - unter idealen Voraussetzungen - ein zeitlicher Aufwand von ca. einem Jahr geschätzt werden. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme (Vermessung) durch ein Ingenieurbüro wird sich das Fachamt Management des öffentlichen Raumes gemeinsam mit der Polizei und dem Ingenieurbüro über geeignete bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung beraten und sich in diesem Zusammenhang über den Umfang der Maßnahmen abstimmen. Zu 3.: Aus den unter 1. und 2. genannten Gründen ist eine zeitgleiche Realisierung beider Maß-nahmen nicht zu erreichen. Zu 4.: Die Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes wird dem Regional-ausschuss Walddörfer und dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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