Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2397
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2397 07.08.2012
Antrag der Die Linke-Fraktion - öffentlich - Heike Roocks, Gert Schlüter
!Titel! Ampelphase Hummelsbütteler Landstrasse / Hummelsbütteler Weg Antrag der Frakton Die Linke !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Die Grünphase für Fußgänger und Radfahrer der Ampelanlage an der Kreuzung Hummelsbüttler Landstraße/Hummelsbütteler Weg, stadteinwärtige Seite, ist, um die Hummelsbüttler Landstraße zu passieren, mit 11 sec. extrem kurz. Verpassen Fußgänger und Radfahrern die Grünphase, so ist die Wartezeit bis zur nächsten Grünphase mit 75 sec. relativ lang. Da an dieser Stelle die Hummelsbüttler Landstraße aufgrund der auf beiden Seiten vorhandenen Geschäfte und der Bushaltestelle von vielen Menschen häufig überquert wird, ist die Wartezeit zu lang. Nicht zuletzt aufgrund der langen Wartezeit versuchen Fußgänger häufig, die Hummelsbüttler Landstraße im Bereich der beidseitigen Ladenzeilen außerhalb des Ampelbereichs zu überqueren, was aufgrund der hohen Verkehrsdichte auf der Hummelsbüttler Landstraße gefährlich ist. Grund für die kurze Grünphase scheint das Rechtsabbiegersignal für Fahrzeuge zu sein, die von der Hummelsbüttler Landstraße in den Hummelsbütteler Weg einbiegen. Dadurch verkürzt sich die Grünphase für Fußgänger- und Radfahrer entsprechend. Allerdings ist die Notwendigkeit für ein Rechtsabbiegersignal nicht erkennbar, da Rechtsabbieger eine gesonderte Abbiegerspur haben und somit den Verkehrsfluss auf der Hummelsbüttler Landstraße stadtauswärts nicht beeinträchtigen.
Beschlussvorschlag
Der Regionalauschuss Alstertal beschließt,dass die zuständige Fachbehörde die Grünphase der Ampelanlage an der Kreuzung Hummelsbüttler Landstraße/Hummelsbütteler Weg, stadteinwärtige Seite für Fußgänger und Radfahrer verlängert und gleichzeitig das Rechtsabbiegersignal für Fahrzeuge, die von der Hummelsbüttler Landstraße in den Hummelsbütteler Weg einbiegen, ersatzlos entfernt. Die Grünphase für Fußgänger und Radfahrer wird durch die Zeit der Grünphase des entfernten Rechtsabbiegerssignals verlängert.
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