Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2377.1
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/2377.1 09.08.2012
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Bebauungsplanverfahren Wellingsbüttel 16 – Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB Beschlussvorlage des Planungsausschusses !Titel!
Sachverhalt
– Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs.Nr.: 19/2377) im Planungsausschuss vom 07.08.2012.
Einstimmig beschlossen.
Das Bezirksamt hat mit Aufstellungsbeschluss W 4/10 vom 29. November 2010 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Wellingsbüttel 16 mit dem Ziel Strukturerhalt/-entwicklung beschlossen.
Vier Vorhaben in der Barkenkoppel, die den im Aufstellungsbeschluss formulierten Planungszielen widersprechen, wurden mit Bescheid vom 04.11.2011 für die Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt. Außerdem sind weitere Vorhaben an verschiedenen Stellen im Plangebiet zwischenzeitlich zurückgestellt oder aktuell beantragt, die den Zielen der Planung widersprechen oder wider-sprechen können.
Da das Bebauungsplanverfahren nicht innerhalb der o.g. Frist abgeschlossen werden kann, ist zur Sicherung der Planungsziele der Erlass einer Veränderungssperre geeignet und erforderlich. Für die Veränderungssperre ist entsprechend § 17 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch eine Dauer von zunächst zwei Jahren vorgesehen, auf die die Dauer der erfolgten Zurückstellung anzurechnen ist. Eine Verlängerung ist innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich.
Die Veränderungssperre soll für den gesamten Bereich des Bebauungsplan-Entwurfs Wellingsbüttel 16 erlassen werden, da im gesamten Plangebiet mit weiteren planstörenden Vorhaben gerechnet werden muss, die den planerischen Zielsetzungen widersprechen.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Ausschuss zeitnah mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zu befassen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
dem Erlass einer Veränderungssperre zuzustimmen.
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