Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2416
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2416 09.08.2012
Antrag der CDU-Fraktion - öffentlich - Franziska Hoppermann, Claudia Folkers, Eckard Graage, Huy-Tam Van, Philip Buse und Fraktion
!Titel! Fachbehördliche Sondermittelbereitstellung für Ganztagsschulen Debattenantrag der CDU-Fraktion !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Im Zuge der Ausweitung von Ganztagsschulen und der mit Beginn dieses Einschulungsjahrganges geforderten Voraussetzungen für einen guten Start in den Ganztagsschulbetrieb ist es nun dringend erforderlich, die einzelnen Schulen im Bezirk in der Umsetzung zu einem Gelingen des sowohl pädagogischen als auch lernzielorientierten Konzeptes zu unterstützen. Die zugewiesenen Ressourcen der Schulbehörde decken nicht ausreichend die erforderlichen Umbauarbeiten an unseren Schulen, um einen für die Kinder förderlichen Ganztagsaufenthalt an unseren Schulen zu ermöglichen. Die Vielfältigkeit der inhaltlichen Nutzung vorhandener Raumkapazitäten erfordert schlicht eine neue Dimension in der Ausstattung dieser Räume. Vermehrt stellen z. Zt. Schulen Anträge auf Sondermittel, um erarbeitete Konzepte des Ganztagsschulbetriebes umsetzen zu können. Beispielhaft sei hier der Sondermittelantrag der Grundschule Buckhorn genannt, in dem um einen Zuschuss in Höhe von ca. 3.500,00€ gebeten wird. Die bezirklichen Sondermittel sind jedoch für derartige pädagogische Maßnahmen nicht vorgesehen und in Anbetracht der Masse an Wandsbeker Schulen und deren Begehrlichkeiten würde diese Zuständigkeit auch eine Überforderung des bezirklichen Fonds darstellen. Sinnvoll wäre hier eine Sondermittelbereitstellung seitens der Fachbehörde, zumal die Schulbehörde nicht von Kürzungen betroffen ist, vielmehr verfügt sie über sehr auskömmliche Ressourcen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Beschlussvorschlag
Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, einen Sondermitteletat, z.B. aus dem Haushaltstitel für Ganztagsschulen, für die im Ganztagsschulbetrieb erforderlichen Ausstattungen zur Verfügung zu stellen, um eine niedrigschwellige und unbürokratische Mittelbereitstellung zu ermöglichen. Diese könnte, analog zur Vorgehensweise bei der Vergabe von bezirklichen Sondermitteln, auf max. 10.000,00€ pro Antrag beschränkt werden.
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