Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2467
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/2467 14.08.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Verbindungswege reinigen – Hamburg sauberer machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1987) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, in Absprache mit den Bezirksämtern nach Wegen zu suchen, das begleitende Grün von Verbindungswegen in den Quartieren künftig wenigstens einmal jährlich reinigen zu lassen.
Zum Beschluss nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Stadtreinigung wie folgt Stellung: Der Begriff „Verbindungsweg“ entspricht nicht der Terminologie des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) oder anderer, für das Wegerecht einschlägiger Regelungen. Insofern wird unterstellt, dass es sich bei den hier gemeinten „Verbindungswegen“ um öffentlich gewidmete Wege (eingeschränkt auf die Nutzung durch Fußgängerverkehr ohne begleitende Fahrbahn und ohne eigenständigen Wegenamen) handelt.
Für die Reinigung der Gehwege der öffentlichen Wege sind gem. § 29 Abs. 1 HWG die Anlieger zuständig. Die Reinigungspflicht nach § 30 Abs. 4 HWG umfasst die Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen.
Öffentliche Wege (z.B. auch mit Verbindungswegen), die im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) aufgeführt sind, werden gem. § 32 Abs. 1 HWG durch die SRH gegen Gebühr gereinigt. Das WRV enthält für den Bezirksamtsbereich Wandsbek fünf Wegeeinträge mit Verbindungswegen: Borchertring, Gropiusring, Heisterkamp, Kattjahren und Mittelkamp.
Dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verbindungswege mit Zuständigkeit der SRH werden inklusive des Begleitgrüns durch die SRH gereinigt. Die Reinigungsverpflichtung umfasst keine Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen. Diese liegen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bezirksamtes.
Die Reinigung weiterer Verbindungswege, z.B. in Parks und Grünanlagen, liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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