Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/2469
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/2469 17.08.2012
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Widmung des Verbindungsweges „Grevenau“ zwischen Kritenbarg und Grevenau Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.04.2012 (Drs.Nr.: 19/1912) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt prüft als zuständige Wegeaufsichtsbehörde, ob die Wegeverbindung zwischen Grevenau und Kritenbarg trotz der oben beschriebenen Problematik öffentlich gewidmet und benannt werden kann und berichtet dem Regionalausschuss über das Ergebnis der Prüfungen und möglicher weiterer notwendiger Schritte zur Widmung und Benennung des Weges.
Zum Beschluss nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Der größte Anteil des Weges befindet sich im Verwaltungsvermögen der Behörde für Wirt-schaft, Verkehr und Innovation (Forsten) und der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (Stadtgrün/Grünanlage). Die Widmung setzt bekanntermaßen voraus, dass die Fläche öffentliche Wegefläche nach dem Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) wird. Damit verbunden sind: • Die Übernahme aus den o.g. Verwaltungsvermögen in das Verwaltungsvermögen Tiefbau des Bezirksamts Wandsbek, tlw. gegen Werterstattung. Die Unterhaltung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit gemäß den Anforderungen des Hamburgischen Wegegesetzes. Die Erwartung des Bürgers an die Verkehrssicherheit ist bei einem öffentlichen Weg im Zweifel höher als bei einem Weg im Wald oder in einer Grünanlage. Damit erhöht sich der Aufwand für den Bezirk für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Das Bezirksamt rät angesichts der zahlreichen politisch und fachlich vordringlicheren Aufgaben beim Fachamt Management des öffentlichen Raums von einer Umwidmung ab.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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