Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/3090
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/3090 11.12.2012
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Wiederherstellung der Verkehrsführung Richtung City Nord entlang der Hammer Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.10.2012 (Drs.-Nr.: 19/2824) !Titel!
Sachverhalt
Folgender Beschluss wurde gefasst: Jüthornstraße auf der Hammer Straße Richtung Norden und nicht in die Jüthornstraße auszurichten.
Die Verkehrsdirektion 5 nimmt als für die amtliche Wegweisung zuständige Straßenverkehrsbehörde zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Der Empfehlung der Bezirksversammlung wird nicht entsprochen. Die vorhandene Wegweisung existiert an diesem Knoten seit einer entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 08.09.1987, zunächst als Tabellenwegweiser. Eine Änderung in einen Pfeilwegweiser erfolgte anlässlich eines Austauschs nach einer Beschädigung am 08.05.2001. Die Zielführung entspricht dem 1987 von der damaligen Baubehörde (heutige BWVI) erstellten und mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmten Wegweisungskonzept (hier: Zielspinne „City Nord“) über die Jüthornstraße - Rennbahnstraße auf den Ring 2. Die vorgeschlagene veränderte Route stellt keine sinnvolle Alternative dar. Die Weiterführung über Hammer Straße - Brauhausstraße würde letztendlich über die ebenfalls stark belastete Krausestraße und damit nur zu einer Verlagerung der Verkehre führen. Eine Wegführung über die Wandsbeker Chaussee an den Ring 2 heran, scheitert daran, dass am Wandsbeker Markt nicht nach links abgebogen werden darf und somit über die für diese zusätzlichen Verkehre und diese Abbiegevariante nicht ausgelegte Kattunbleiche geführt werden müsste. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass die Wegweisung mit amtlichen Verkehrszeichen lediglich eine Empfehlung für den Verkehrsteilnehmer darstellt; eine Verpflichtung, diese zu befolgen, besteht nicht.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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