Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/3432
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Az. Drucksachen-Nr. 19/3432 25.03.2013
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Abgeordneten Claudia Folkers, Franziska Hoppermann, Eckard Graage, Huy-Tam Van, Axel Kukuk (CDU-Fraktion)
!Titel! Anmeldezahlen der Vorschulklassen, 1. Klassen und 5. Klassen Wandsbeker Schulen !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Im Februar 2013 werden die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ihre Anmeldezahlen für die Vorschulklassen, die Klassenstufe 1 und die Klassenstufe 5 an die zuständige Behörde melden. Die Organisation von Vorschul- und Eingangsklassen findet in den Monaten Februar und März im Zusammenwirken von Schulleitungen, Schulaufsicht und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Behörde statt. Im April 2013 wird nach derzeitigem Planungsstand die Behördenleitung gesicherte Zahlen vorlegen können. Um die Schulen und auch die potentiellen Kooperationspartner in der Ausgestaltung der Ganztagesbetreuung an Schulen fachlich begleiten zu können, ist die Information über die Entwicklung einzelner Schulen im lokalen Kontext von großer Bedeutung. Der zuständige Jugendhilfeausschuss und die entsprechenden Regionalausschüsse sollten unverzüglich nach Vorliegen der Anmeldezahlen über diese informiert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
Gesicherte Einschulungsanmeldungen nach abgeschlossener Behördenplanung für das Schuljahr 2013/2014:
1.1. Wie viele Klassen werden eingerichtet (bitte detailliert nach Schulen aufgliedern)?
1.2. Wie viele Erstwünsche wurden erfüllt (bitte detailliert nach Schulen aufgliedern)?
Wie viele Erstwünsche wurden nicht erfüllt (bitte detailliert nach Schulen aufgliedern)? Die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung antwortet wie folgt:
Zu 1. bis 1.3.:
Siehe anliegende Tabellen.
Für die Vorschulklassen obliegt die Zuordnung der einzelnen Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Klassen der jeweiligen Schulleitung. Alle Anmeldungen für die Vorschulklassen werden von den Schulen angenommen. Sofern ein Kind aus Kapazitätsgründen nicht in eine Vorschulklasse der gewünschten Grundschule aufgenommen werden kann, erhalten dessen Eltern ein Angebot für einen Vorschulplatz an einer anderen Grundschule in erreichbarer Nähe. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 20/3705.
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