Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/3476
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 19/3476 26.03.2013
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Überholverbot im Meiendorfer Weg Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2012 (Drs.-Nr.: 19/3059) !Titel!
Sachverhalt
Der zuständigen Behörde wird empfohlen, 1. die im Meiendorfer Weg im Bereich der Ringstraße bestehende Überholverbotsstrecke dahingehend zu prüfen, ob eine Verlängerung in Fahrtrichtung Farmsener Landstraße über den Einmündungsbereich Ringstraße hinaus möglich ist. 2. die Überholverbotsstrecke zusätzlich zu den aufgestellten Verkehrszeichen (Vz. 276 StVO) durch die Aufbringung einer durchgezogen Mittellinie / Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 StVO) kenntlich zu machen.
Zum o. a. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek nimmt die Behörde für Inneres und Sport in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion der Polizei und der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommisariats (PK) 38 wie folgt Stellung: Im Meiendorfer Weg befinden sich in beiden Richtungen jeweils kurz vor der Kreuzung mit der Ringstraße Überholverbote. Diese wurden 1996 angeordnet, weil es im Bereich der dortigen Bushaltestellen zu gefährlichen Situationen bzw. sogar zu Unfällen durch Fahrzeugführer gekommen war, die noch schnell die anhaltenden Busse überholen wollten. Eine „durchgezogene Linie“ kann nicht zusätzlich markiert werden, da sich im Bereich der Bushaltestellen zahlreiche Grundstücksüberfahrten befinden, an denen das Überfahren der gewünschten Markierung nicht untersagt werden kann. Eine Verlängerung des Überholverbots/ durchgezogenen Linie in Richtung Farmsener Landstraße ist aufgrund der fehlenden Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung rechtlich nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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