Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 19/3423.1
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 19/3423.1 03.04.2013
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Haushalt 2013/2014 Nachspezifizierung einer Rahmenzuweisung (RZ) nach § 37 Absatz 4 Satz 1 BezVG hier: RZ 8780.517.81 „Betriebsmittel für die Unterhaltung von Sportstätten – Rahmenzuweisungen an die Bezirke – “ Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur !Titel!
Sachverhalt
Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs.-Nr.: 19/3423) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 02.04.2013.
Einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der CDU-Fraktion.
Mit der Drucksache „Entflechtung von Aufgaben und Vermeidung von Doppelarbeit“ hat der Senat beschlossen, die Zuständigkeiten für Sportanlagen – mit Ausnahme der Hochschul- und Schulsportstätten sowie der Sportleistungszentren – auf die Bezirksämter zu übertragen (vgl. auch Drucksache 20/5024 vom 21. August 2012). Als gemeinsamer Dienstleister aller Bezirksämter wurde zum 1. Januar 2013 ein bezirkliches Sportstättenbaumanagement als zentrales Fachamt der Bezirksverwal-tung im Bezirk Hamburg-Mitte eingerichtet.
Die Umsetzung im Haushaltsplan erfolgt mit der Ergänzung zum Haushaltsplan-Entwurf 2013/2014 (Drucksache 20/5435). Mieten und Pachten für Sportflächen, die in Wandsbek bisher aus der Rahmenzuweisung 8780.517.81 „Betriebsmittel für die Unterhaltung von Sportstätten“ finanziert wurden, sind zukünftig zentral beim Bezirksamt Hamburg-Mitte veranschlagt.
Der Ansatz der Rahmenzuweisung 8780.517.81 in Höhe von 4.456 Tsd. Euro jährlich für alle Bezirke wird nicht abgesenkt. Auf Wandsbek entfällt weiterhin ein Anteil von 828 Tsd. Euro pro Jahr. Allerdings wird der Mietanteil für die Sporthallennutzung Saselhaus in Höhe von 11 Tsd. Euro jährlich nicht mehr aus diesen Mitteln zu finanzieren sein, so dass dieser Betrag für andere Zwecke innerhalb der Rahmenzuweisung zur Verfügung steht.
Daher ist ein neuer Beschluss der Bezirksversammlung gem. § 37 Absatz 4 Satz 1 BezVG erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zu der anliegenden Übersicht gebeten.
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