Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0025
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/0025 31.03.2008
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Benennung von Mitgliedern zur Entsendung in die Kommissionen !Titel!
Sachverhalt
Hauptausschuss vom 07.04.2008: -Einzelne Mitglieder müssen noch benannt werden-
Sonstige Ausschüsse und Kommissionen
Widerspruchsausschüsse Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung über Widerspruchsausschüsse endet das Amt der Beisitzer bei den Widerspruchsausschüssen der Bezirksämter 6 Monate nach den Neuwahlen zu den Bezirksversammlungen. Das Bezirksamt wird die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorlegen.
Kommission für Bodenordnung Nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung werden die Beisitzer und ihre Vertreter für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt. Von der Bezirksversammlung sind jeweils zwei Beisitzer und Vertreter zu berufen.
Kunstkommission Nach der Verwaltungsanordnung über Kunst im öffentlichen Raum (Ziffer 6.1 und 6.2) können die Bezirksversammlungen einen Vertreter und einen Stellvertreter aus ihrem Bezirk zum ständigen Mitglied der Kunstkommission wählen. Diese Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksversammlung gewählt.
Fluglärmschutzkommission In die aufgrund § 32b Luftverkehrsgesetz einzurichtende Fluglärmschutzkommission können die Bezirksversammlungen einen Vertreter und einen Stellvertreter aus ihrem Bezirk als ständiges Mitglied entsenden.
Kommission für Stadtentwicklung Gemäß § 9 Abs. 1 Nummer 3 in verbindung mit § 9 Abs. 5 Bauleitplanfeststellungsgesetz können zwei ehrenamtliche Mitglieder und zwei ehrenamtlicher VertreterInnen in die Kommission für Stadtentwicklung gewählt werden.
Besetzung der Schöffenwahlausschüsse Im Zusammenhang mit der Benennung der Schöffen ist für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek jeweils ein Schöffenwahlausschuss zu besetzen. Dieser entscheidet über die gegen die Schöffenvorschlagsliste erhobenen Einsprüche und wählt die Schöffen aus der Vorschlagsliste. Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek sind 7 Vertrauenspersonen mit je einem Vertreter zu benennen. Die Personenanzahl für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek wird derzeit von der Justizbehörde überprüft und wird nachgereicht. Es wird gebeten, die Vertrauenspersonen und Vertreter bis zum 30. April 2008 zu benennen (Name, Anschrift, Telefon privat/dienstlich). Bitte beachten Sie, dass die Vertrauenspersonen und Vertreter die vorgeschlagen werden, auch in den Amtsgerichtsbezirken wohnen müssen. Der Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek umfasst die Ortsteile 501 bis 513 und 526 (Wandsbek und Rahlstedt). Zum Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek gehören die Ortsteile 514 bis 525 (Bramfeld, Alstertal und Walddörfer). Für die Wahl in der Sitzung der Bezirksversammlung im Mai 2008 müssen die Vertrauenspersonen und Vertreter die gleichen persönlichen Voraussetzungen erfüllen, wie die Schöffen selbst (§§ 31 Satz 2, 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz geltend entsprechend). Weitere Informationen zur Aufstellung der Vorschlaglisten wurden den Fraktionsvorsitzenden ausgehändigt.
Beschlussvorschlag
Um Benennung von Mitgliedern wird gebeten.
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