Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0032
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/0032 31.03.2008
Kleine Anfrage gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - von Andre Schneider (SPD)
!Titel! Fällungen von altem Baumbestand in Bergstedt !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Auf der nach dem Baustufenplan Bergstedt als Grün- bzw. landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenem Gebiet „Matthiesgarten“ (Beerbuschredder / Am Beerbusch), einem offenbar in Privatbesitz befindlichem Grundstück, bebaut mit Kleingartenhäusern und Notbehelfsheimen, fanden in der 13. Kalenderwoche erhebliche Baumfällungen statt. Auf Nachfrage von besorgten Bürgerinnen und Bürgern beim Bezirksamt blieb unklar, ob für diese Fällungen notwendige Genehmigungen vom Grundeigentümer eingeholt und vom Bezirksamt genehmigt worden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:
1. Wie viele Bäume wurden im Einzelnen gefällt? Sind hierfür im Einzelnen vorab Genehmigungen erfragt und von Seiten des Bezirksamtes erteilt worden?
Wenn ja, wann wurden die Genehmigungen durch wen angefragt? Wann und für wie viele Bäume wurden Genehmigungen erteilt? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Gründe gab es für die Fällungen der Bäume?
3. Sind Gutachten zur Feststellung des Baumzustandes vorgelegt oder von Seiten des Bezirksamtes beauftragt bzw. nachgefragt worden?
Wenn ja, was besagen diese Gutachten? Wenn nein, warum nicht?
4. Sind auf dem Grundstück Baumaßnahmen geplant? Wenn ja, welche und wo genau sollen diese stattfinden aufgrund welcher planungsrechtlichen Grundlage?
5. Sollten keine Genehmigungen vorgelegen haben, welche weiteren Schritte mit welchen Konsequenzen für den Verursacher der Fällungen hat das Bezirksamt inzwischen eingeleitet?
Welche Ersatzmaßnahmen, bzw. Ausgleichszahlungen in welcher Höhe müssen von Seiten des Grundeigentümers vorgenommen werden?
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt: 10.04.2008
Zu 1. Es sind ca. 100 Laubbäume, überwiegend Eichen und Buchen mit Stammdurchmesser von 20 cm -120 cm gefällt worden. Für diese Fällungen wurde keine Genehmigung beantragt; das Bezirksamt hat keine Genehmigung erteilt.
Zu 2. Unbekannt.
Zu 3. Nein, im übrigen siehe zu 1.
Zu 4. Beim Bezirksamt sind keine Baumaßnahmen beantragt oder angefragt.
Zu 5. Das Bezirksamt wird gegen die Verursacher (Grundeigentümer und ausführende Firma) Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen das Hamburgische Naturschutzgesetz bzw. gegen die Baumschutzverordnung einleiten. Das Verfahren kann zur Verhängung von Bußgeldern führen.
Zu 6. Vorbehaltlich der Ergebnisse des Ordnungswidrigkeitsverfahrens wird Ersatz zu leisten sein in Höhe des noch zu ermittelnden Wertes der illegal gefällten Bäume – vorrangig durch Pflanzung von einheimischen Laubbäumen hoher Qualität auf dem betroffenen Grundstück.
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