Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0048
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/0048 04.04.2008
Kleine Anfrage gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - von Lars Kocherscheid (SPD)
!Titel! „Aufwertungskonzept“ für den öffentlichen Raum rund um das Rahlstedt-Center !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Wie die Bezirksamtsleiterin anlässlich einer Veranstaltung in Rahlstedt am 31.03. referierte, wird seitens des Bezirksamtes derzeit erfreulicherweise an einem Konzept für die Aufwertung des öffentlichen Raums rund um das Rahlstedt-Center gearbeitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:
Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, weshalb nicht?
Werden nach heutigem Stand öffentliche Mittel für eine (Teil-) Finanzierung der Umsetzung dieses Konzepts zur Verfügung stehen? Wenn ja, in welcher prozentualen Höhe / absoluten Summe etwa und wie sollen die weiteren notwendigen Mittel aufgebracht werden? Wenn nein, wie soll das Konzept nach Vorstellung der Verwaltung finanziert werden?
15.04.2008
Das Bezirksamt, Fachamt „Management des öffentlichen Raumes“ (MR), nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1: Es ist vorgesehen, nach der Vorplanungsphase ca. Ende Mai 2008 den Ausschuss über das erarbeitete Planungskonzept zu informieren.
Zu 2: Es ist beabsichtigt, die Anlieger und Geschäftsleute sehr frühzeitig in das Planungsgeschehen einzubinden, um auch von dort Anregungen entgegenzunehmen. Über Ort und Zeitpunkt (voraussichtlich Anfang Mai) einer solchen Veranstaltung werden die Ausschussmitglieder informiert: dies vor dem Hintergrund, mit Abschluss der Vorplanung einen möglichst breit abgestimmten Bearbeitungsstand zu erhalten.
Zu 3: Es wird ein Konzept für den Bereich zwischen der Rahlstedter Bahnhofstraße, Schweriner Straße, Wariner Weg und der Mecklenburger Straße entwickelt.
Zu 4: Ja, es werden verkehrsberuhigte Bereiche sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen in Augenschein genommen und verkehrstechnisch geprüft. Es wird eine Verkehrsuntersuchung für die umliegenden Verkehrsverbindungen in Rahlstedt einhergehen, die erst fundiert Aufschluss über die bestehenden Möglichkeiten geben wird.
Zu 5a: Die angedachten Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen erreichen, das nach den derzeitigen Überlegungen nicht allein aus Mitteln der Grundinstandsetzung finanziert werden kann, sondern es wird auch erforderlich hierfür Sondermittel bei der BSU zu beantragen.
Zu 5b: Da in dem genannten Bereich auch ein Grundinstandsetzungserfordernis besteht, wird eine Teilfinanzierung aus diesem gleichnamigen Haushaltstitel erfolgen müssen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, Sondermittel bei der Fachbehörde zu beantragen.
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