Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0218
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/0218 21.05.2008
Antrag der SPD-Fraktion - öffentlich - der Mitglieder der Bezirksversammlung, André Schneider, Leni Melzer, Lars Kocherscheid, Lars Pochnicht, Evamarie Rake, Rainer Schünemann (SPD) und Fraktion
!Titel! Hochseilgärten für Wandsbek !Titel!
Sachverhalt/Fragen
- der Ausschuss für soziale Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 16.06.2008 zuständigkeitshalber die Überweisung des Antrags in den Planungsausschuss mit einem positiven Votum seinerseits und empfahl die Streichung des Pkt. 1 der Beschlussempfehlung.
Der Senat teilte unlängst auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Jan Balcke und Juliane Timmermann (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/175) mit, dass es interessierte Investoren gäbe, der auch im Bezirk Wandsbek nach geeigneten Standorten für so genannte Hochseilgärten für Klettersportfreunde suchen würde. Nach Angabe des Senats wurden bisher folgende Flächen im Bezirk Wandsbek überprüft:
Farmsener Weg / Am Pfeilshof Am Stühm Süd Rolfinckstraße
Als geeignet wurden die Flächen Grevenau und Farmsener Weg benannt. Beide Flächen befinden sich im Regionalbereich Alstertal. Der Fläche Grevenau wurde der Biotopwert 7 („besonders wertvoll“) zugeordnet. Der Senat teilte hierzu mit, dass die Fläche relativ klein sei, und die Errichtung eines Hochseilgartens keine zusammenhängende hochwertige Waldfläche zerstören würde. Eine Nutzung von Flächen im Wandsbeker Gehölz wird unter Hinweis auf das Hamburgische Naturschutzgesetz nicht befürwortet, da Teile des Waldbestandes nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie als FFH-Lebensraumtyp eingestuft sind.
Beschlussvorschlag
Das Bezirksamt
prüft geeignete Flächen, die über diejenigen Flächen hinausgehen, die in der Drs. 19/175 für den Bezirk Wandsbek bereits benannt worden sind, stellt die Konzeption für Hochseilgärten sowie die überprüften und zur Verfügung stehenden Flächen im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vor, die Bezirksversammlung wird vor einer etwaigen Anhandgabe überprüfter geeigneter Flächen an interessierte Investoren angehört.
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