Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0551
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Az. Drucksachen-Nr. 18/0551 28.07.2008
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Vasco Schultz, Dieter von Kroge, Rainer Tichy, Gernot Schultz (Die Linke) Anja Quast (SPD)
!Titel! Bedarf an sozialem Wohnungsbau in Wandsbek !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Die Vorlage wurde in den Sitzungen am 6.10.08 und 24.11.08 vertagt.
Durch den Wegfall der Sozialbindung nimmt der Bestand an für Geringverdiener und vor allem Alleinerziehende mit Kindern bezahlbarem Wohnraum stetig ab. Viele Familien, Alleinerziehende und ältere Menschen sehen sich mit der Alternative konfrontiert, entweder ihre Wohnung zu kaufen oder eine stark erhöhte Miete zu entrichten. Es stellt sich die Frage, ob in Wandsbek überhaupt noch genügend bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist und inwieweit der Senat das Problem des schwindenden sozialen Wohnungsbau im Blick hat.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Wann werden in den nächsten Jahren die öffentlich geförderten Wohnungen in Wandsbek aus der Sozialbindung fallen? (Bitte auflisten: Stadtteil (nach Möglichkeit feiner aufschlüsseln unterhalb der Stadtteilebene), Anzahl der Wohnungen, Quadratmeterzahl, Eigentümer, Jahr des Auslaufens der Sozialbindung, ortsübliche Vergleichsmiete, Durchschnittsmiete des geförderten Wohnraums pro Quadratmeter)
Wie hat sich die Anzahl der durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie viele Wohnungen im sozialen Wohnungsbau wurden in den letzten 20 Jahren in Wandsbek fertig gestellt? (Bitte auflisten: Jahr, Anzahl, Stadtteil (nach Möglichkeit feiner aufschlüsseln unterhalb der Stadtteilebene)
Wird ein jährlicher Bedarf an sozialem Wohnraum ermittelt? Falls Ja: Wie und auf welche Weise wird der Bedarf für die nächsten 5 Jahre prognostiziert? Falls Nein: Warum nicht?
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.: Siehe Anlage 1.
Zu 2.: Siehe Anlage 2. Angaben vor dem Jahr 1994 und für das Jahr 1995 liegen nicht vor.
Zu 3.: Siehe Anlage 3. Es liegen nur Angaben zu den Bewilligungen auf Bezirksebene und nicht zu den Fertigstellungen vor.
Zu 4.: Bedarfsermittlungen werden grundsätzlich nicht auf Bezirks- oder Stadtteilebene vorgenommen, da die Bedarfe der sozialwohnungsberechtigten Haushalte nicht von administrativen innerstädtischen Grenzen beeinflusst werden.
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