Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/0552
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Az. Drucksachen-Nr. 18/0552 28.07.2008
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - Vasco Schultz, Dieter von Kroge, Rainer Tichy, Gernot Schultz (Die Linke) Anja Quast (SPD)
!Titel! Hausmeister an Wandsbeker Schulen !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Die Vorlage wurde in den Sitzungen vom 6.10.08 und 24.11.08 vertagt.
Der Hausmeister an der Schule Hegholt in Wandsbek-Bramfeld wohnt seit einiger Zeit nicht mehr auf dem Schulgelände, weil die Hausmeisterwohnung saniert wurde. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das Fehlen der Hausmeister auf den Schulbetrieb und insbesondere auf Schäden durch nächtlichen Vandalismus hat.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
Falls die Kosten nicht erfasst werden: Wieso nicht?
15.09.2008
Die Behörde für Schule und Berufsbildung beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Im Bezirk Wandsbek gibt es 104 Schulstandorte. Davon verfügen 99 Standorte über eine bewohnte Hausmeisterwohnung. Lediglich folgende Schulen haben keine bewohnte Hausmeisterwohnung: • Schule Ahrensburger Weg • Schule Duvenstedter Markt • Ganztagsschule Hegholt • Schule Hinsbleek Gesamtschule Walddörfer, Standort Vörn Barkholt Da mit Ausnahme der durch Graffiti verursachten Schadensfälle in der zuständigen Behörde keine zentrale Datenerfassung von Vandalismusschäden erfolgt, ist eine tabellarische Auflistung nicht möglich.
Zu 2.: Am 1. Januar 2007 ist die Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat und der damaligen Behörde für Bildung und Sport über die Verteilung der Arbeitszeit von Hausmeisterinnen und Hausmeistern an Schulen in Kraft getreten. Danach leisten Hausmeisterinnen und Hausmeister ihre regelmäßige Sollarbeitszeit von 39 oder 38,5 Stunden. Diese Sollarbeitszeit wird, gleichmäßig auf fünf Arbeitstage verteilt, innerhalb einer Rahmenzeit geleistet, die zwischen 6.00 Uhr und spätestens 18.00 liegt.
Zu 3.: Auflistungen darüber werden nicht geführt.
Zu 4. Es werden Maßnahmen wie z. B. der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen, der Einbau von Einbruch-Meldeanlagen, zusätzliche Bepflanzungen, das Setzen von Zäunen und die Erhöhung von Einfriedungen durchgeführt. Die Kosten für diese Maßnahmen werden nicht gesondert erfasst.
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