Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/1129
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/1129 21.11.2008
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung
!Titel! Verkehrssicherheit auf der Bargteheider Straße erhöhen – verbotswidriges Linksabbiegen von Parkplätzen verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.11.2008, Dr.nr. 18/0779 !Titel!
Sachverhalt
Die Verkehrsdirektion nimmt in Abstimmung mit der Zentraldirektion und dem zuständigen Polizeikommissariat 38 (PK 38) zur o.g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung.
Vorbemerkung: Das angesprochene Teilstück der Bargteheider Straße zwischen Kohövedstraße / Boytinstraße und Scharbeutzer Straße stellt sich aus hiesiger Sicht unproblematisch dar. Die Unfalllage hinsichtlich der beschriebenen gefährlichen Situationen ist unauffällig. Mit Schaffung der Baumärkte im Bereich Haus Nr. 66 (Baumarkt Max-Bahr) und Nr. 79 - 81 (ehemals Baumarkt Toom, jetzt Rewe, Penny und Dänisches Bettenlager) wurde im Jahr 2003 eine zusätzliche Linksabbiegespur im Mittelbereich geschaffen.
Zu 1.: Im genannten Straßenabschnitt befinden sich doppelte Fahrstreifenbegrenzungen (VZ 295 StVO), die bereits ein Überfahren verbieten. Das Aufbringen zusätzlicher Leiteinrichtungen würde ein verbotswidriges Linksabbiegen von den Grundstücken auf die Bargteheider Straße nicht wirksam unterbinden, da entsprechende Lücken für die Linksabbieger auf die dortigen Grundstücke verbleiben müssten. Im weiteren Verlauf der Bargteheider Straße gibt es zusätzliche Gewerbe, bei denen kein Linksabbiegefahrstreifen vorhanden ist. Auch bei diesen Geschäften müssten nach der Beschlussvorlage entsprechende Leiteinrichtungen geschaffen werden. Nach hiesiger Einschätzung ist das verbotswidrige Abbiegen / Wenden jedoch die Ausnahme. Vor dem Hintergrund, dass die Maßnahme auf gesamter Länge (circa 500 Meter) durchgeführt werden müsste und auf Rücksicht auf das Stadtbild, sollte auf die Forderung nach „Mini-Klemmfix“ verzichtet werden.
Zu 2.: Entsprechende Planungen liegen noch nicht vor. Erst nach Vorlage der möglichen Bebauungspläne können Entscheidungen hinsichtlich der Verkehrssicherheit getroffen werden. Aufgrund der geringen Unfalllage und der unproblematischen Abwicklung des Verkehrs über die Linksabbiegefahrstreifen sollte zunächst auf weitere Maßnahmen verzichtet werden. Das PK 38 wird die weitere Entwicklung beobachten und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen treffen.
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