Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/1258
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/1258 11.12.2008
Antrag der CDU-Fraktion
!Titel! City-Light-Säulen (Antrag der CDU-Fraktion) !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Wie angekündigt sollen von der Fa. Ströer bis zum Jahresende insgesamt 900 City-Light-Säulen auf Hambuger Strassen installiert werden. Bisher sind etwa 300 Säulen installiert worden. Das neue Werbeträgerkonzept verschafft der Hansestadt in den kommenden 15 Jahren Einnahmen in Höhe von 508 Mio. €. Im Gegensatz dazu stehen die Einnahmen der letzten 15 Jahre bei 30 Mio. €.
Die neuen Säulen sind beleuchtet und werden häufig auf neuen Standorten aufgestellt. Gängige Praxis ist das Aufstellen der Säulen rund um die Uhr, d.h. auch nachts. So kann es passieren, dass verblüffte Anlieger morgens in unmittelbarer Nähe ihrer Zimmerfenster eine beleuchtete Werbesäule auf öffentlichem Grund vorfinden, die zur ungewollten Ausleuchtung ihrer Wohnräume beiträgt und zudem den gewohnten Blick auf das Umfeld behindert.
Es ist erforderlich, hier einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt und den Bürgern zu erreichen. Der finanzielle Erfolg der Stadt darf nicht durch erhöhte Stressfaktoren für Menschen zu deren Lasten gehen. Wünschenswert wäre eine Abstimmung der Fa.Stroer mit den unmittelbar betroffenen Bürgern, um diese unliebsamen Überraschungen zu vermeiden. Dies gilt besonders für Standorten, die mehrere Kriterien einer realen Beeinträchtigung der Anlieger erfüllen. Das Verschieben der Säulen um wenige Meter kann schon konsensfähig sein.
Außerdem ist mit massivem Protest der Bürger zu rechnen, wodurch der Betrieb der Säulen verhindert oder verzögert werden kann. Dies kann auch nicht im Sinne der Fa. Ströer liegen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgenden Beschluss fassen:
Beschlussvorschlag
Bei der Aufstellung der City-Light-Säulen soll Rücksicht auf mögliche Einwände der Bürger genommen werden, soweit diese Einwände sich auf offensichtliche, durch die Säulen verursachte, reale Beeinträchtigungen beziehen. Hierfür wäre eine Liste mit Kriterien, die gemäß den Erkenntnissen der Verwaltung noch zu erweitern wäre, hilfreich, nach der Wünsche von Anliegern berücksichtigt werden sollen, z.B. für: grobe Sichtbehinderung unzumutbare Lichtbelästigung (z.B. vor Schlafzimmerfenstern) unzumutbare Lichtpulsierung in Wohnräumen
2. Ferner wird die Verwaltung gebeten, Standorte, bei denen bereits eine City-Light-Säule aufgestellt wurde und Einwendungen von Anliegern vorliegen, noch einmal anhand dieser Kriterienliste zu überprüfen und ggf. auf eine Veränderung des Standortes hinzuwirken.
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