Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/2238
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/2238 20.05.2009
Antrag der SPD-Fraktion - öffentlich -
!Titel! Bauprüfausschüsse optimieren - Antrag der GAL-Fraktion – Drs. 18/1892 – vom 26.03.09 Hauptausschuss 27.04.09 – TOP 5.2(vertagt) Änderungsantrag der SPD-Fraktion !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Im Hauptausschuss vom 25.05.2009 wurde der Antrag zusammen mit Vorlage 18/1892 beraten und vertagt.
Beschlussvorschlag
Die SPD Fraktion beantragt, der Bezirksversammlung folgende Beschlussfassung zum Antrag – Drs. 18/1892 – zu empfehlen:
1. Die gemäß § 16 Abs.1 des Bezirksverwaltungsgesetzes bei den Regionalausschüssen zur nichtöffentlichen Behandlung von Bauangelegenheiten des Bezirksamtes gebildeten Unterausschüsse tragen einheitlich die Bezeichnung „Unterausschuss für Bauangelegenheiten“ (vgl. § 23 Abs. 1 Geschäftsordnung der Bezirksversammlung). Verfahren nach §§ 61-64 HBauO sind – soweit vollständig und prüffähig – nach Eingang beim Bezirksamt den jeweiligen Fachsprechern/innen im Regionalausschuss und im Unterausschuss mit Bekanntgabe des Fristablaufs für die Genehmigung mitzuteilen; listenmäßige Erfassung im Monatsrhythmus. Vorbereitung und Beratungsablauf der Sitzungen der Unterausschüsse für Bauangelegenheiten erfolgen einheitlich nach standardisiertem Verfahren: 3.1 Bauangelegenheiten zur Beratung und Beschlussfassung des Unterausschusses Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungseinheit in Verfahren nach §§ 61-64 HBauO, in deren Zusammenhang die Zulassung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen, Befreiungen und /oder Abweichungen (§§ 31, 34 Abs. 3a BauGB) und/oder bauordnungsrechtlichen Abweichungen (§ 69 Abs. 1 HBauO) beantragt wurde.
3.2 Bauangelegenheiten zur Information des Unterausschusses • Information über Bauanträge für die Errichtung von Gebäuden ab 1 WE/Nutzungseinheit in Verfahren nach §§ 61-64 HBauO, die keiner planungsrechtlichen Abweichung bedürfen. Information über baurechtlich zulässige Bauvorhaben (ohne Befreiungen), die nach Ansicht, Lage, Umfang oder Nutzung einer öffentlichen Diskussion darüber erwarten lassen, ob dieses Bauvorhaben mit dem Umfeld vereinbar ist. 3.3 Verschiedenes
4.1 Datenblatt mit Grundstücksangaben, Vorhabensbezeichnung, Antragseingang und Fristablauf, planungsrechtliche Grundlagen, Ausnahmen und Befreiungen sowie Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften, Hinweise zur bau- und planungsrechtlichen Beurteilung sowie Entscheidungsvorschlag der Verwaltung. Dabei ist folgendes besonders zu berücksichtigen: Das planerische Ziel des durch ein Bauvorhaben betroffenen Bebauungsplanes ist im Datenblatt deutlich zu erläutern. Bei Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften muss der Vorschlag der Verwaltung erkennen lassen, ob und warum die Gründzüge der Planung nach vorausgegangener Prüfung nicht berührt werden. Bei Vorhaben baurechtlich zulässiger Art (ohne Befreiungen) ist grundsätzlich anzugeben, ob und mit welchem Ergebnis eine Prüfung nach § 15 BauNVO stattgefunden hat. Sofern im Einzelfall aus Sicht der Verwaltung § 15 BauNVO keine Relevanz entwickelt, ist dies im Datenblatt zu begründen. Im Datenblatt sind neben der Anzahl der Wohneinheiten weitere Angaben zur Anzahl von Stellplätzen, Fahrradplätzen, Baumfällungen und ggf. Nachbarschaftseinwendungen zu machen. Das Datenblatt muss erkennen lassen, ob das Bauvorhaben relevante Bezüge zu den Bereichen von Natur-, Denkmal- und Lärmschutz aufweist; ggf. sind spezielle Belange dieser Art zu erläutern. 4.2 Lageplan mit allen Daten wie nach § 10 Bauvorlagenverordnung erforderlich.
In § 23 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen und durch folgende Einfügung ersetzt (Satz 2 bis 4 neu):
„Der Unterausschuss für Bauangelegenheiten ist ausschließlich beratend tätig. In den Fällen, in denen das Bezirksamt nicht den Empfehlungen der Unterausschüsse zu folgen beabsichtigt, gelten diese als Anträge an die Bezirksversammlung. Beschlüsse der Bezirksversammlung über diese Anträge gelten als Entscheidung i.S.v. § 22 BezVG."
Bisheriger Satz 3 und 4 in § 23 Abs. 1 bleiben unverändert (neu Satz 5 und 6).
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