Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/2301
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/2301 28.05.2009
Antrag der SPD-Fraktion - öffentlich - der Mitglieder der Bezirksversammlung Hans-Joachim Klier, Lars Kocherscheid, Lars Pochnicht, Michael Ludwig-Kircher, Rainer Schünemann (SPD) und Fraktion
!Titel! Sicherung einer standortgerechten Bebauungsstruktur im Straßenverlauf An der Alsterschleuse in Lemsahl-Mellingstedt – Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Änderung des Baustufenplanes Lemsahl-Mellingstedt vom 16.09.1952 Antrag der SPD-Fraktion !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 2. April 2009 zur Drucksache-Nr. 18/1956 (Eckpunkte für die künftige Nutzung der Liegenschaft An der Alsterschleife 16-20) einstimmig beschlossen (Ziffer 4 des Beschlusses):
„Sollten Bewerbungen, die den Erhalt der Gebäudesubstanz ermöglichen, nicht eingehen und nach dem Ergebnis des Bieterwettbewerbes nur eine Neubebauung möglich sein, bekräftigt die Bezirksversammlung bereits jetzt ihren Standpunkt, dass „Geschosswohnungsbau“ an dieser Stelle keinesfalls als standortgerechter Typus angesehen wird. Die Bezirksversammlung Wandsbek hält angesichts der Umgebung, nicht zuletzt der Erhaltungsbereiche An der Alsterschleife Nr. 3 und Nr. 9, allenfalls Einfamilienhausformen (freistehende Einzelhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) städtebaulich für vertretbar.“
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 11.05.09 (Drucksachen-Nr. 18/2178) teilt die Bezirksamtsleitung unter Ziffer 5 mit, dass der vorgenannte Beschluss der Bezirksversammlung keine ausreichende Grundlage bietet, um einen etwaigen nach § 34 BauGB zu beurteilenden Bauantrag für einen Geschosswohnungsbau rechtssicher abzulehnen. Die von der Bezirksversammlung für den Fall einer Neubebauung gewünschte Baustruktur lässt sich nur über bauplanungsrechtliche Instrumentarien regeln. Das Gebotsverfahren für die Liegenschaft An der Alsterschleife 16-20 ist mit Bewerbungsschluss zum 12. Mai 2009 abgelaufen. Zur Sicherstellung der städtebaulichen Vorstellungen der Bezirksversammlung ist deshalb ein zügiger Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan notwendig; nicht zuletzt auch im Interesse einer reibungslosen Veräußerung des Grundstücks. Das Plangebiet ist auf den Bereich zwischen An der Alsterschleuse und schützenswerter Hanglage im Verlauf zwischen Mellingbek und Alster zu erstrecken. Die Ausweitung des Plangebietes über die Liegenschaft An der Alsterschleuse 16-20 hinaus ist notwendig, um eine standortgerechte Bebauung im angrenzenden Umfeld insgesamt zu sichern.
Daher möge die Bezirksversammlung beschließen:
Beschlussvorschlag
Für das Gebiet zwischen dem Straßenverlauf An der Alsterschleuse Nr. 7 bis Nr. 22 und dem Alsterverlauf (vgl. beigefügte Planzeichnung) wird ein Bebauungsplanverfahren zur Änderung des Baustufenplanes Lemsahl-Mellingstedt vom 16.09.1952 eingeleitet. Ziel der Änderung ist es, in dem bezeichneten Gebiet eine standortgerechte Bebauungsstruktur nach Maßgabe des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 2. April 2009 zu sichern und die nicht bebaubaren Grünbereiche im Hangbereich zur Alster und sowie zur Mellingbek unter heute geltenden Notwendigkeiten dauerhaft zu schützen.
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