Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/2687
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/2687 19.08.2009
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Eingabe der Wohnungseigentümergemeinschaft Meiendorfer Straße 114 a bis 114 k vom 15.07.2009: „Geplante Bebauung der Grundstücke Meiendorfer Straße 116, 118 und 118 a“ !Titel!
Sachverhalt
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Eingabe (18/2681) wie folgt Stellung (Nummerierung folgt der Abfolge der Spiegelstriche in der Eingabe):
1. Ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf den oben genannten Grundstücksflächen baurechtlich möglich und erwünscht? Die geltende Festsetzung des Baustufenplanes Rahlstedt (Wohngebiet W1o) lässt im Grundsatz Einzelhandelsnutzungen in begrenztem Umfang zu. Ein derartiges Projekt ist hier jedoch nicht bekannt. Darüber hinaus kann eine Beantwortung der Frage nicht unabhängig vom konkreten Vorhaben erfolgen; insofern ist eine abschließende Beantwortung auf dieser Grundlage nicht möglich.
2. Stehen dem Projekt städtebauliche Gesichtspunkte entgegen? Da ein solches Projekt hier nicht bekannt ist, ist diese Frage hypothetisch und kann nicht beantwortet werden.
4. Lässt der Flächennutzungsplan dieses Projekt zu? Siehe Antwort zu 2. Im Übrigen stellt der FNP nur die vorbereitende; dagegen der Baustufenplan hier die verbindliche Bauleitplanung dar, so dass es hinsichtlich der Bebauung von Baugrundstücken voraussichtlich auf den FNP nicht ankäme.
3. Besteht ein gültiger Bebauungsplan? 5. Was sagt der Baustufenplan aus? 6. Gilt die Baupolizeiverordnung von 1938? Es gilt der Baustufenplan Rahlstedt mit der Festsetzung Wohngebiet (W1o), ein qualifizierter Bebauungsplan neueren Datums besteht nicht. Auf den Baustufenplan sind die Regelungen der Baupolizeiverordnung 1938 anwendbar, soweit diese nicht aufgehoben sind.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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