Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/3286
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Az. Drucksachen-Nr. 18/3286 19.11.2009
Anfrage gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Mitglieder der Bezirksversammlung Rainer Schünemann, Lars Kocherscheid, Leni Melzer, Lars Pochnicht, Andre Schneider (SPD) und Fraktion vom 19.11.2009
!Titel! Bahnübergang Schloßgarten: Haben die Behörden sich verrannt? !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Das Bezirksamt Wandsbek und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wollen trotz eines einstimmigen Beschlusses der Bezirksversammlung über einen Antrag der SPD-Fraktion vom 06.09.2007 weiterhin an seinen Plänen für eine neue Fußgängerbrücke im Schloßgarten und eine 160 Meter lange Verbindungsstraße neben der Bahnstrecke zwischen der Straße Schloßgarten und der Claudiusstraße festhalten. Hintergrund ist, dass an der Claudiusstraße und im Schloßgarten die Bahnübergänge geschlossen werden sollen, damit die Bahn mit höheren Geschwindigkeiten fahren kann. In der Claudiusstraße soll eine barrierefreie Unterführung für Fußgänger und Radfahrer gebaut werden.
Die Bezirksversammlung hatte gefordert, die Planung der Fußgängerbrücke und des Verbindungsweges auf ihre Zweckmäßigkeit und Zukunftsfähigkeit hin zu überprüfen und ging davon aus, dass beides nicht mehr gegeben ist. Doch die Antwort des Bezirksamtes lautete: Es wird nichts mehr verändert.
Der geplante Bau der Fußgängerbrücke am Schloßgarten stößt bei Anwohnern und der SPD-Fraktion weiterhin auf Unverständnis. Die nächsten, sogar auch barrierefreien Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer in der Claudiusstraße und bei der Robert-Schuman-Brücke sind beide ca. 150 Meter entfernt. Da Radfahrer die nicht barrierefreie Brücke mit ihren langen Treppen genauso wenig nutzen könnten wie Menschen mit Gehbehinderungen, ältere Personen oder solche mit Kinderwagen, macht sie keinen Sinn und passt darüber hinaus als massives, hohes Bauwerk nicht in die Umgebung.
Auch eine Notwendigkeit für die Verbindungsstraße, die zwischen Bahnlinie und Hintergärten in das vorhandene Grün geschlagen werden soll, erscheint nicht nachvollziehbar und wird allgemein abgelehnt.
Zur Klärung der Sachlage werden die zuständigen Behörden (BSU, EBA, LSBG) deshalb gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt antwortet wie folgt: 31.03.2010
Vorbemerkung:
Die Planung der Maßnahme „Aufhebung des Bahnüberganges Schloßgarten“ ist mit allen betroffenen hamburgischen Dienststellen - auch dem Bezirksamt Wandsbek - abgestimmt worden. Im Rahmen des anschließend eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens hatten alle Betroffenen die Gelegenheit, sich während der Auslegung der Planunterlagen (18. April 2006 - 17. Mai 2006) zu informieren und etwaige Bedenken und Anregungen bei der öffentlichen Anhörung am 15.Januar 2008 geltend zu machen. Eine Abwägung aller Einwände hat jetzt das Eisenbahnbundesamt im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses durchzuführen. Hierauf haben weder die Deutsche Bahn AG noch die Freie und Hansestadt Hamburg Einfluss.
Hintergrund der Maßnahme ist nicht die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit der Bahn, sondern vielmehr die Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf den sich kreuzenden Verkehrswegen.
Vor dem Hintergrund des zurzeit laufenden Verfahrens beantwortet die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Fragen wie folgt:
1. Zum Zweck der geplanten Brücke im Schloßgarten:
a. Wünschen sich die Anwohner diese Brücke? Wenn ja, wie wurde diese Forderung geäußert?
b. Sind der Verwaltung die ablehnenden Äußerungen von Anwohnern bekannt? Wenn ja, wie wurden diese ablehnenden Haltungen geäußert?
Zu 1a., 1b.: Die BSU schließt sich der Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009 (Drs.-Nr. 18/3229, siehe Anlage) an.
c. Wurde eine Bedarfsevaluation für die Brücke durchgeführt? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, woraus leitet die Verwaltung einen positiven Nutzen für die Anwohner ab?
Zu 1c.: Eine Bedarfsevaluation im Sinne einer amtlichen Verkehrszählung hat nicht stattgefunden. Gleichwohl ist ein Nutzen der geplanten Brücke durch eine stichprobenartige Verkehrsmengenerhebung und darüber hinaus durch die bestehenden Erkenntnisse vor Ort nachgewiesen und dahingehend auch in der mit jeder Planung einhergehenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gewürdigt worden.
Im Übrigen kann der Nutzen nicht nur aus der Sicht der unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner bewertet werden. Siehe dazu auch die Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009.
d. Wurden Zählungen der Nutzung des Bahnübergangs durchgeführt? Wenn ja, bitte tabellarisch die Ergebnisse nach Fußgängern, Rollstuhlfahrern, Fahrradfahrern, Personen mit Kinderwagen und motorisierten Zweirädern angeben.
Zu 1d.: Die BSU schließt sich der Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009 an.
2. Ist die Beinhaltung der Brückenplanung für den Schloßgarten im Planfeststellungsverfahren Bahnübergänge Claudiusstraße/Schloßgarten - egal aufgrund welcher Ursprungsmotivation - für sich bereits ein Grund für die Realisierung des Brückenbaus?
Auch wenn der ursprüngliche Beweggrund für einen Brückenbau nicht mehr besteht oder nicht mehr ermittelbar oder nachvollziehbar wäre?
Zu 2.: Siehe Vorbemerkung.
3. Ist das Planverfahren in einem Stadium, in dem bei geändertem politischen Willen eine Aufgabe des Brückenbaus im Schloßgarten definitiv nicht mehr möglich wäre?
a. Wenn ja, aufgrund welcher Richtlinien/Gesetze?
b. Wenn nein, welche rein formalen Wege gäbe es bei angenommen entsprechendem politischen Willen, um den Brückenbau im Schloßgarten noch zu stoppen? Bitte geben Sie alle verwaltungsrechtlichen und baurechtlichen Wege und die formalen Schritte an.
c. Welche verwaltungs- und baurechtlichen Möglichkeiten gibt es allgemein bei einem Planfeststellungsverfahren, das sich in einem Planungsstadium wie das der Bahnübergänge Claudiusstraße/Schloßgarten befindet, um Teile der Planung aus dem Gesamtverfahren herauszulösen und ihre Umsetzung aufzugeben?
d. Inwiefern wären die anderen Teile des Gesamtprojektes durch Planungsänderungen bei dem Teilprojekt Brücke Schloßgarten betroffen?
e. Sollten die anderen Teile der Planung durch die Planungsänderung beim Teilprojekt Brücke Schloßgarten betroffen sein, kann hier dann eine Nutzenabwägung dazu führen, dass die Brücke nur gebaut wird, um die anderen Planungen z.B. in der Claudiusstraße nicht zu beeinflussen?
i. Wenn ja: Wenn ceteris paribus keine plausiblen Gründe für einen Brückenbau sprechen, müsste er trotzdem durchgeführt werden, weil er Teil des Gesamtprojektes ist?
ii. Wenn nein: Wenn keine formalen Gründe die Baudurchführung erzwingen, welche sachlichen Gründe gibt es dann für einen Bau?
iii. Falls in der letzten Antwort angeführt wird, es handele sich um eine über viele Jahrzehnte gewachsene Verbindung, die daher erhalten werden solle, wie wurde der kausale Zusammenhang zwischen Prämisse und Konklusion dieses Arguments überprüft und worin besteht der Zusammenhang, der damit den Brückenbau rechtfertigen soll?
Zu 3.: Die BSU beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
4. Der Antrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung für das Planfeststellungsverfahren Bahnübergänge Claudiusstraße/Schloßstraße basiert auf einer Rahmenvereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Freien und Hansestadt Hamburg vom 27.03.1990. Ist die ursprüngliche Planung von 1990 bereits aufgrund jüngerer Überlegungen verändert worden?
a. Wenn ja, waren diese Änderungen sinnvoll?
Zu 4a.: Die BSU schließt sich der Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009 an.
b. Wenn ja, wäre es möglich, dass weitere Änderungen bei entsprechenden Erkennstnissen sinnvoll wären?
Zu 4b.: Die BSU beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
5. Das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2005 besagt in § 7: „Sonstige bauliche oder andere Anlagen der Träger öffentlicher Gewalt und öffentliche Wege sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.“
a. Ist die geplante Fußgängerbrücke im Schloßgarten barrierefrei?
i. Wenn nein, wie verträgt sich die Planung mit dem genannten Gesetz?
ii. Wer oder welche Institutionen/Behörden waren bei der Abwägung über die Einhaltung der Barrierefreiheit im Planverfahren beteiligt?
iii. Mit welcher Argumentation wurde von wem eine Barrierefreiheit als nicht zwingend erforderlich eingestuft? Bitte geben Sie, wenn vorhanden, sowohl eine sachliche wie auch eine rechtliche Begründung an.
Spielte die unmittelbare Nähe anderer barrierefreier Bahnübergänge bei der Abwägung eine Rolle?
Falls ja, wieso kann einem Gehbehinderten, einem Fahrradfahrer, einem Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen die Benutzung der beiden ca. 150 m entfernten anderen Übergänge zugemutet werden, aber denen, die die Treppen einer knapp 6 Meter hohen Brücke bewältigen können, nicht?
6. Wie viele Stufen soll die Brücke haben?
Zu 5. und 6.: Siehe Erläuterungsbericht zur Planfeststellung.
7. Wenn die Brücke keinen Vorteil bietet, um eingeschränkt mobilen Menschen einen Umweg zu ersparen und wenn diejenigen die sie nutzen könnten, keinen Wert auf sie legen, sondern die nicht an das Umfeld angepasste Größe des Viadukts fürchten, wie die Anwohnerproteste zeigen, welche städtebauliche, ästhetische, verkehrstechnische und nicht zuletzt haushalterische Legitimation gibt es dann für die Brücke?
Zu 7.: Die BSU beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
8. Haben die Deutsche Bahn AG, die DB Netz AG oder das Eisenbahnbundesamt ein eigenes Interesse am Bau der Brücke?
Zu 8.: Siehe Vorbemerkung.
9. Die Mittel für den Brückenbau werden zu jeweils einem Drittel vom Bund, von der Deutschen Bahn AG und von der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert. Welche Folgen hätte es, wenn die FHH ihre Beitragszusage für den Brückenbau zurückziehen würde?
Zu 9. : Die BSU beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
10. Würde bei einem Verzicht auf den Bau der Brücke die Notwendigkeit für den Bau des Verbindungsweges entlang der Bahngleise zwischen Schloßgarten und Claudiusstraße entfallen? Wenn nein, warum nicht?
a. Sollte die Verwaltung der Meinung sein, dass der Verbindungsweg gebaut werden müsse, da nach aktuellen Vorschriften der Platz der vorhandenen Kehre in der Straße Schloßgarten nicht für das Wenden von Müllfahrzeugen ausreiche, warum ist das dann so?
b. Wenn der Grund darin liegt, dass durch das Planfeststellungsverfahren das Baurecht der Kehre „angefasst“ wurde und die bauliche Situation daher an aktuelle Vorgaben angepasst werden muss, ist das auch so, wenn jetzt auf den Bau der Brücke verzichtet würde?
c. Wenn ja: Muss also der Verbindungsweg gebaut werden, weil die Kehre nicht mehr aktuellen Vorgaben entspricht, was ohne das Bauprojekt nicht notwendig wäre, aber notwendig wurde, da ein Bauprojekt dort geplant war, das nicht mehr geplant wäre?
d. Wenn ja, stimmt die Verwaltung zu, dass die Absurdität der letzten Fragestellung die Argumentation der Verwaltung treffend darstellt?
Zu 10.: Die BSU beantwortet grundsätzlich keine hypothetischen Fragen.
11. Welche Vorgaben bestanden bei dem Bau der Kehre 1958 bezüglich der Abmessungen für eine solche Kehre?
12. Welche abweichenden Vorgaben bestehen für eine solche Kehre seit wann, die aussagen, dass die Abmessungen der Kehre jetzt nicht mehr ausreichend sind und daher der Verbindungsweg gebaut werden muss?
Zu 11. und 12.: Die BSU schließt sich der Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009 an.
13. Sind mit den Anliegern Gespräche geführt worden, ob sie bereit wären, private Flächen für eine eventuell notwendige Vergrößerung der Kehre abzutreten und damit den Bau des Verbindungsweges überflüssig zu machen? Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Gespräche? Wenn nein, warum nicht und wäre das nicht sinnvoll?
Zu 13.: Nein.
14. Wieviele Fahrzeuge, für die der Verbindungsweg gebaut werden soll, fahren zu welchem Zweck wöchentlich in den Schloßgarten?
15. Könnte der Verbindungsweg einem Ausbau des Gleisabschnitts mit einer zweigleisigen S-Bahn-Trasse im Wege stehen?
Zu 14. und 15.: Die BSU schließt sich der Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009 an.
16. Wie hoch sind die kalkulierten Kosten für die Fußgängerbrücke und für den Verbindungsweg jeweils?
Zu 16.: Die Kosten für das Brückenbauwerk werden zurzeit mit ca. 800 Tsd. € kalkuliert. Im Übrigen siehe Antwort der Bezirksamtsleitung vom 18. November 2009.
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