Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/3407
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/3407 04.12.2009
Antrag der Grüne/GAL-Fraktion - öffentlich - GAL Fraktion Olaf Duge, Astrid Boberg, Sabine Bick, Cornelia Prüter-Rabe,
!Titel! Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung § 5 (4) Antrag der GAL-Fraktion !Titel!
Sachverhalt/Fragen
„Abgelehnte Anträge dürfen vor Ablauf von drei Monaten nur auf Beschluss des Hauptausschusses erneut in die Tagesordnung aufgenommen werden.“ Ohne auf die historische Entstehung des §5 (4) einzugehen, erscheint diese Regelung sowohl aufgrund ihrer Formulierung als auch hinsichtlich ihrer praktischen Anwendbarkeit und Bedeutung eher zu Missverständnissen und Umständlichkeiten zu führen als dem Zweck einer problemlosen Behandlung von Anträgen zu dienen. Die mit dem § 5 Abs. 4 verbundene Absicht , von Sitzung zu Sitzung ständig sich wiederholdende Anträge auszuschließen, ist schon aufgrund der Praxis unnötig, denn die Begrenzung der Anzahl der Debattenanträge lässt dies kaum zu. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich durch plötzlich veränderte Situationen oder Bewertungen zum Beispiel auch in den Regionalausschüssen die Mehrheiten für einen Antrag ändern. Die Erfordernis schneller Beschlüsse ist aufgrund äußerer Vorgaben oder Fristen dabei nicht unwahrscheinlich, so dass die Wiedervorlagefristen nicht sinnvoll sind. Um bei der jetzigen Situation dann vorzeitig gleichlautende Anträge innerhalb von drei Monaten zur Wiedervorlage zu bringen sieht der §5 Abs.4 ausdrücklich eine Beschlussfassung des Hauptausschusses vor (verstärkt durch das Wort „nur“). Dies – so zeigte die Diskussion auf der Sitzung des Hauptausschusses am 30.11.2009 – ist nicht nur wenig praktikabel, es ist auch nach Auffassung im Hauptausschuss nicht erforderlich, weil die BV in ihrem Wesen als originäres Organ sich jederzeit das Recht zur kurzfristigen Wiedervorlage eines Antrages nehmen kann. Damit macht sich der § 5(4), in dem es eben heißt, dass „nur aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses abgelehnte Anträge innerhalb von drei Monaten erneut auf die Tagesordnung genommen werden dürfen“ selbst überflüssig.
Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen :
Beschlussvorschlag
Der § 5 Abs. 4 der Geschäftsordnung der BV wird ersatzlos gestrichen.
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