Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/3410
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/3410 04.12.2009
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Neuen Haltestelle „Im Regestall“ für Buslinie 174 einrichten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 01.10.2009 (Drs.-Nr.: 18/2945) !Titel!
Sachverhalt
Das mit Schreiben vom 3. November 2009 angekündigte Prüfergebnis zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek liegt nun vor. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) teilt auf der Grundlage von Stellungnahmen der Hamburger Hochbahn AG, des Hamburger Verkehrsverbundes und der Behörde für Inneres Folgendes mit:
Die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Im Regestall“ im Volksdorfer Damm wird von der BSU dem Grunde nach positiv bewertet. Um so mehr bedauert die BSU, dass sie dem Beschluss der Bezirksversammlung aus nachstehenden Gründen nicht folgen kann. Die StadtBus-Linie 174 führt durch den Volksdorfer Damm, der als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung dieser Straße hat die Straßenverkehrsbehörde entschieden, dass für eine neue Haltestelle „Im Regestall“ Busbuchten herzustellen sind. Eine preiswerte Haltestellenlösung durch Halten am Fahrbahnrand wird von der Behörde für Inneres ausdrücklich ausgeschlossen. Für die kostenintensive Herstellung von Busbuchten stehen der BSU aus dem Haushaltstitel „Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße“ in absehbarer Zeit keine Mittel zur Verfügung. Die Mittel werden vorrangig für den Erhalt von Haltestellen benötigt. Im vorhandenen Haltestellennetz sind dringenden Reparaturarbeiten auch aus Sicherheitsgründen erforderlich. Diese Maßnahmen werden daher als vorrangig bewertet. Eine Haltestelle im Bereich der Einmündung der Straße Im Regestall in den Volksdorfer Damm gehört nicht zum vordringlichen Bedarf des ÖPNV. Die nächste Haltestelle „Ohlendorffs Tannen“ liegt weniger als 500 m entfernt von der Grundschule Buckhorn. Diese Entfernung liegt im Rahmen der HVV-Bedienungsstandards, die im betreffenden Bereich Entfernungen von bis zu 700 m zur nächsten Bushaltestelle als angemessen bewerten und zulassen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |