Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/3891
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/3891 11.03.2010
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Fahrgastunterstandes der Firma JC Decaux, Standort im Bereich Bramfeld Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld !Titel!
Sachverhalt
Der Regionalausschuss Bramfeld hat der Vorlage einstimmig zugestimmt.
Der am 01. Januar 2009 in Kraft getretene neue Werberechtsvertrag behinhaltet die Aufstellung von 2150 Fahrgastunterständen (FGU) mit insgesamt 1600 Stadtinformationsanlagen (SIA -Werbevitrine mit einer oder zwei Ansichtsflächen im Format 4/1 für hinterleuchtete Plakate) im Hamburg. Gleichzeitig werden bestehende FGU (ca. 450 im Bereich Wandsbek) gegen die abgestimmten neuen FGU-Modelle (größere Abmaße) ausgetauscht. Mit Aufstellung der neuen FGU kann es aufgrund der erforderlichen Platz- bzw Sichtverhältnisse zu einer Auslagerung der SIA kommen. Diese sind dann nach Abstimmung an andern Standorten wieder aufzustellen.
Aktuell liegt dem Bezirksamt ein Austauschstandortvorschlag vor.
Der jetzt geplante Aufstellungsstandort für den FGU Schwarzer Weg stadteinwärts soll dem Regionalausschuss Bramfeld im Rahmen der Tagesordnung zur Kenntnis vorgelegt werden.
Aufgrund der bestehenden Bürgerbeschwerden, hinsichtlich des fehlenden Fahrgastunterstandes (FGU), wurde vorübergehend ein mobiler FGU aufgestellt. Nach Abstimmung mit dem zuständigen PK 36 und der Hochbahn kann dieser Standort auch für die Aufstellung des fest einzurichtenden FGU genutzt werden. Eine Aufstellung des FGU an dem alten Standort ist jedoch nicht möglich, da der neue FGU (für Hamburg abgestimmte Variante) die Nutzung des nur 1,5 m breiten Gehweges beeinträchtigt. Gemäß Werberechtsvertrag besteht eine Koppelung zwischen Errichtung eines FGU und Werbeanlagen, um die Finanzierung der FGU zu sichern. Grundsätzlich ist aber eine Integration der Werbeanlage (SIA) in den FGU vorzusehen. Dieses ist aber nur dann möglich, wenn hierzu keine Bedenken (hier: Verkehrssicherheit – Sichtdreiecke im Einmündungsbereich) seitens der Verwaltung geäußert werden. Diese wurden jedoch von Seiten des PK 36 und MR 3 angemeldet, so dass eine Auslagerung der SIA an den mit dem PK 36 schon mal in der Ausschusssitzung vom 11.11.2009 benannten und abgestimmten Standort erfolgen wird.
In Abstimmung mit dem Polizeikommissariat 36 wird der beigefügte Standort für den FGU für realisierbar gehalten. Die Beurteilungskriterien für die Standortwahl sind Verkehrssicherheit (z.B. Sichtbeziehungen), verkehrstechnische (z.B. Leitungen) und stadtgestalterische Fragen, Grün- und Baumbelange sowie die Prüfung der Verträglichkeit mit dem unmittelbaren Umfeld.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss wird um Zustimmung zu dem einen Standort (siehe Anlage) gebeten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |