Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4005
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/4005 06.04.2010
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Community Center Hohenhorst - Stand der Umsetzung des Treuhandvertrages mit der Lawaetz-Stiftung !Titel!
Sachverhalt
Auf Initiative der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) ist vorgesehen, dass das Grundstück, auf dem das CC Hohenhorst errichtet werden soll, in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes übertragen werden soll. Die Errichtung und den Betrieb des CC Hohenhorst soll die Lawaetz-Stiftung als Treuhänder für den Bezirk übernehmen. Um die über die Konjunkturmittel hinaus erforderlichen Herstellungskosten zu tragen und das Bezirksamt von eventuellen Forderungen frei zuhalten war vorgesehen, dass die Lawaetz-Stiftung einen Kredit aufnimmt, der über die Mieteinnahmen refinanziert wird. Hierzu hatte die BSG vorgesehen, der Lawaetz-Stiftung mit dem Treuhandvertrag ein Erbbaurecht einzuräumen. (vgl. Drs. 18/3417.2 BV-Beschluss vom 25.2.2010).
Die BSG hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Finanzbehörde mit einer Übertragung des Grundstücks in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts einverstanden sei. Die Einräumung eines Erbbaurechts erfordere jedoch die Beteiligung der Bürgerschaft, wenn – wie hier – Eigentumsrechte an einen Dritten (die Lawaetz-Stiftung) übertragen werden und dabei nicht der „Marktwert“ der Immobilie zugrunde gelegt werde. Dass das Erbbaurecht zweckgebunden zur Errichtung eines CC erfolge und die Lawaetz-Stiftung nur Treuhänder sei, ändere daran nichts. Alternativ komme in Betracht, der Lawaetz-Stiftung anstelle eines Erbbaurechts das Objekt im Rahmen des Treuhandverhältnisses langfristig zu vermieten oder verpachten, um ihr so eine Kreditaufnahme zu ermöglichen. Die Lawaetz-Stiftung habe hierzu grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt.
Die Verwaltung prüft derzeit, wie unter den geänderten Bedingungen die Anforderungen an das Vorhaben gewährleistet werden können.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für soziale Stadtentwicklung und die Bezirksversammlung werden um Kenntnisnahme gebeten.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |