Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4095
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/4095 19.04.2010
Große Anfrage der Grüne/GAL-Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Mitglieder der Bezirksversammlung Astrid Boberg, Olaf Duge, Sabine Bick, Cornelia Prüter-Rabe, Cornelia Stoye und Susanne Zechendorf (GAL) vom 15.04.2010
!Titel! Sendemast im Naturschutzgebiet Höltigbaum !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Höltigbaum ist seit 1998 Naturschutzgebiet, trotzdem ist der 1994 provisorisch auf dem damaligen Truppenübungsplatz errichtete Sendemast in Höhe von 164m durch einen 250m hohen Neubau ersetzt worden. Im Hauptausschuss am 21. Juli 2008 wurde die Genehmigung des Bauantrages mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen. Eine Befassung der Bezirksversammlung erfolgte aus Zeitgründen nicht. Der Bau wurde erst kürzlich fertig gestellt und ist jetzt sendebereit.
Wir fragen dazu die Verwaltung: Die Bezirksamtsleitung antwortet wie folgt (12.05.2010):
Vorbemerkung des Bezirksamtes
Der einleitende Satz der Anfrage ist missverständlich. Der Sendemast befindet sich nicht im Naturschutzgebiet Höltigbaum, sondern im Landschaftsschutzgebiet Rahlstedt zwischen den Naturschutzgebieten Höltigbaum und Stellmoorer Tunneltal.
Wir fragen dazu die Verwaltung 1. Der Bau des Sendemastes sollte im Sommer 2008 beginnen, tatsächlich geschah das erst im Sommer 2009, was führte zu der Verzögerung?
Die Baugenehmigung für den Ersatzneubau des Antennenträgers wurde am 1. August 2008 erteilt. Nach Erteilung der Baugenehmigung mussten erst die Statik erstellt und geprüft werden.
2. Als Bauzeit wurden insgesamt 44 Wochen einschließlich der Einrichtung der Technik eingeplant. Wurde diese Zeitplanung eingehalten, falls nicht, warum nicht?
Dem Bezirksamt wurde mit Datum 30. März 2009 der Baubeginn angezeigt. Nach Auskunft der Antragstellerin der „DFMG Deutschen Funkturm GmbH“ sind der Sendemast sowie das Betriebsgebäude seit dem 1. Dezember 2009 in Betrieb. Die Außenanlagen können wegen der strengen Frostperiode erst jetzt fertig gestellt werden.
3. Die politischen Gremien wurden 2008 – ein Jahr vor Baubeginn - erheblich unter Zeitdruck gesetzt, die Bezirksversammlung hatte keine Gelegenheit, sich mit dem Antrag zu befassen, warum? Es handelt sich hier um ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach § 62 der HBauO. Über dieses Verfahren muss entsprechend gesetzlicher Vorgabe nach Vorlage vollständiger Unterlagen innerhalb von drei Monaten entschieden werden. Diese Frist lief am 29. Juli 2008 ab. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung hat am 21. Juli 2008 nach Überweisung durch den Unterausschuss für Bauangelegenheiten Rahlstedt am 16. Juli 2008 der Erteilung einer Baugenehmigung zugestimmt.
4. Wurden die im Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung des Eingriffs eingehalten? 5. Wenn ja, in welcher Form? (Bitte eine Beschreibung des Vorgehens beifügen und dabei auf jeden der im Kapitel 6 des LBP genannten Punkte eingehen.)
Zu 4. und 5.
Der LBP ist Bestandteil der Baugenehmigung. Von den Maßnahmen sind bereits erledigt: ??????????????????????????????????????????????????Beschränkung der Flächeninanspruchnahme für die Baustelleneinrichtung und die Lagerung von Boden und Baumaterialien auf Bauflächen, Bauwege oder andere bereits versiegelte Flächen, insbesondere Schonung der Magerrasen im Nordosten des Untersuchungsgebietes durch Auszäunung. ??????????????????????????????????????????????????Soweit möglich Verortung der Bauwege auf weniger arten- und strukturreiche Teilflächen ??????????????????????????????????????????????????Zulassen einer naturnahen Vegetations- und Bodenentwicklung an den aufgeschütteten Wegböschungen durch extensive Pflege (maximal einjährige Mahd) ??????????????????????????????????????????????????Einweisung des Bauleiters bei der Baustelleneinrichtung durch einen Ökologen ??????????????????????????????????????????????????Vermeidung von Wurzelschädigungen und Bodenverdichtungen im Wurzelraum durch Verlegung der Bauwege und Bauflächen soweit wie möglich außerhalb der Kronenräume des zu erhaltenden Großbaumbestands (Stammumfang > 60 cm) ??????????????????????????????????????????????????Vermeidung von Baustellenanlieferungsverkehr von Februar bis November in Dämmerung und Dunkelheit zum Schutz wandernder Amphibienarten, insbesondere des Kammmolches ??????????????????????????????????????????????????Vermeidung der Störung und Tötung sowie der temporären Beeinträchtigung der Lebensstätten besonders geschützter Tierarten durch Rodungen außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten von Tierarten (Mitte März bis Ende September) ??????????????????????????????????????????????????Vermeidung der Störung von Turmfalkenbruten durch Demontage des Nistkastens außerhalb der Brutzeit oder bei unbesetztem Nistkasten ??????????????????????????????????????????????????Vermeidung der Zerstörung des Neststandortes des Turmfalken durch Montage einer Nisthilfe am neuen Mast vor Abriss des alten Mastes ??????????????????????????????????????????????????Errichtung von Baumschutzeinrichtungen (Stammschutz) an dem an die Bauflächen und Bauwege angrenzenden Großbaumbeständen mit Stammumfang > 60 cm. Rückbau nach Beendigung der Bauarbeiten durch Auszäunung
Die Baufertigstellung erfolgt zuzeit bei folgenden Maßnahmen: ??????????????????????????????????????????????????Verwendung von vor Ort anfallendem Bodenmaterial zur Geländemodellierung ??????????????????????????????????????????????????Rückbau der temporär angelegten Bauwege und Wiederherstellung der ursprünglichen Standortsituation durch Entfernung der aufgeschütteten Kiessandflächen, Bodenlockerung und plane Auffüllung des Bodens bis auf Geländeniveau mit vor Ort anfallendem Oberbodenmaterial und Überlassen der natürlichen Sukzession ??????????????????????????????????????????????????Minderung der Eingriffe in potenzielle Lebensstätten des Neuntöters durch Bepflanzung des geplanten Erdwalls mit standorttypischen Dornsträuchern (s. Pflanzliste Anhang I) ??????????????????????????????????????????????????Minderung der Zerstörung von Tierlebensräumen insbesondere wirbelloser Arten durch naturnahe Dachbegrünung durch Auffüllung der Dachfläche mit mindestens 15 cm durchwurzelbarem Bodensubstrat und Bepflanzung mit heimischen standortgerechten Gräsern und Kräutern (s. Pflanzliste Anhang I) ??????????????????????????????????????????????????Sichtschutzpflanzung an der Ostseite der nördlichen inneren Pardune mit naturnahen Sträuchern
Ob bei der Maßnahme „Vermeidung von Gehölzschäden entlang der Baustellenzufahrt am Hagenweg durch Befahren mit höchstens 4 m breiten und 5 m hohen Transportfahrzeugen“ abgewichen wurde, ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Gehölzschäden endlang der Baustellenzufahrt am Hagenweg sind ebenfalls dem Bezirksamt nicht bekannt.
6. Wenn nein, warum nicht? Entfällt.
7. Wurde und wird die Einhaltung der im LBP festgelegten Maßnahmen durch die Verwaltung überwacht? Wenn ja, mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht? Die Maßnahmen wurden gemäß der Auflage in der Baugenehmigung vom Verfasser des LBP fachlich begleitet. Dabei wurden auftretende Unregelmäßigkeiten protokolliert und der Verwaltung gemeldet.
8. Wurden Protokolle der Prüfungsmaßnahmen angefertigt? Was wurde bei den Prüfungen festgestellt? Ja. Bei den Prüfungen wurde festgestellt: - Lagerung von Erdaushub auf 20 m² ausgezäunter Fläche. - Baumschädigung durch Bagger. - Befahrung des ausgezäunten Magerrasens durch den Kampfmittelräumdienst. Dabei entstanden keine nachhaltigen Schädigungen.
9. Nach unseren Informationen wurde bereits mit dem Rückbau der bestehenden Anlagen (vgl. LBP 8.1.1) begonnen, wir bitten um Informationen zum aktuellen Stand des Rückbaus.
Alle Altanlagen sind beseitigt
10. Wurde bereits mit der Umsetzung der weiteren Ersatzmaßnahmen (vgl. LBP 8.1.2) begonnen? Wir bitten um Informationen zum aktuellen Stand und zum weiteren Terminplan.
Nein. Als zu entsiegelnde Fläche wurde von der BSU/Naturschutzamt eine Fläche, ca. 1000 m weiter östlich am Hagenweg, benannt. Die entsprechenden Baumaßnahmen haben im Winterhalbjahr zu erfolgen und sind spätestens 12 Monate nach Baufertigstellung abzuschließen.
11. Wurde die im LBP veranschlagte Ausgleichsabgabe von 118.800 € bereits entrichtet? Wenn nicht, wann ist mit der Entrichtung zu rechnen? Ja.
12. Gibt es Vorgaben für die Verwendung der Ausgleichsabgabe? Wenn ja, welche?
Die Ausgleichsabgabe soll vorrangig verwendet werden, um folgende landschaftspflegerische Maßnahme vor Ort zu finanzieren: Einbeziehung des Baugrundstücks in die Nutzung der halboffenen Weidelandschaft durch - Bau und Unterhaltung eines Weidezaunes, - Bau und Unterhaltung einer Tränke, - Bau und Unterhaltung eines Fanggatters. Die Umsetzung erfolgt durch die Stiftung Naturschutz im Einvernehmen mit der der BSU. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen steht die verbleibende Summe für noch nicht näher bestimmte Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zur Verfügung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |