Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4101
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/4101 22.04.2010
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Winterdienst – Sicherheit auch in Wohn- und Nebenstraßen gewährleisten Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2010 (Drs.-Nr.: 18/3705) !Titel!
Sachverhalt
Inhalt des Beschlusses war die Optimierung der Schneeräumung in den Wohn- und Nebenstraßen, vor allem vor Schulen, Altenheimen etc.
In Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) nimmt die Behörde für Stadtentwick- lung und Umwelt (BSU) zu o. g. Beschlussempfehlung der Bezirksversammlung wie folgt Stellung:
Bei Schnee- und Eisglätte sollen die Fahrbahnen und andere nicht für den Fußgängerverkehr bestimmte Wegeflächen, soweit es sich um besonders gefährliche Stellen verkehrswichtiger Wege handelt, von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) oder von der Trägerin der Wegebaulast nach besten Kräften geräumt und gestreut werden (§ 28 Absatz 2 Hamburgisches Wegegesetz - HWG). § 33 in Verbindung mit § 29 HWG regelt die Reinigung der Gehwege von Schnee und Eis durch die Anliegerinnen und Anlieger. Radwege gelten bei winterlichen Verhältnissen aufgrund des jahreszeitbedingt deutlich geringeren Radfahreraufkommens in der Regel nicht als verkehrswichtig im Sinne des § 28 Abs. 2 HWG und werden somit nicht von Schnee und Eis geräumt (siehe Drs. 19/5147).
Im sogenannten Streu- und Räumverzeichnis der SRH werden die wichtigsten Hauptstraßen und deren Verbindungsstraßen des Hamburger Stadtgebietes aufgenommen. Im Glättefall werden zuerst die Fahrbahnen der Stufe 1 gesichert (Hauptverkehrsstraßen/Strecken mit Buslinien), dann erst die Fahrbahnen der Stufe 2 (in der Regel Verbindungsstrecken zwischen Hauptverkehrsstraßen). Die Bedeutung richtet sich dabei nach der Verkehrsbelastung, dem Zugang zu allgemeinen Einrichtungen oder Strecken des öffentlichen Nahverkehrs. Ein organisierter Räum- und Streudienst ist für die restlichen Wohn-/Nebenstraßen in der gesamten Stadt grundsätzlich nicht vorgesehen. Nebenstraßen könnten erst dann bearbeitet werden, wenn die Stufen 1 und 2 gesichert sind. Bei fortlaufender Notwendigkeit zur wiederholten Bearbeitung dieser Strecken gibt es aber keine verfügbaren Ressourcen für die Wohn- bzw. Nebenstraßen. Die SRH nimmt Hinweise auf besondere Gefahrensituationen von Bürgerinnen und Bürgern der Polizei entgegen und versucht - im Rahmen der zeitlichen und technischen Möglichkeiten - darauf zu reagieren.
Eine flächendeckende Befreiung aller Fahrbahnen in Hamburg von Schnee und Eis kann nicht erreicht werden und wird auch von keiner deutschen Großstadt geleistet. Der jährliche Winterdienst der Stadt Hamburg ist bereits jetzt mit Kosten von rd. 8 Mill. Euro verbunden. Aufgrund des umfänglichen Neben- bzw. Wohnstraßennetzes und hoher Kapazitäten, die bei einer solchen Standard vorzuhalten wären, kämen noch einmal erhebliche jährliche Kosten hinzu, die vor dem Hintergrund, dass extreme Winter wie der vergangene nicht regelmäßig zu erwarten sind, nicht zu rechtfertigen sind.
Als konkrete Maßnahme zur Minderung der Unfallgefahr auf vereisten hatte die SRH Zusatzaufträge von der BSU zur Unterstützung der Bezirksämter erhalten. Diese Aufträge wurden seit dem 26.1.2010 abgearbeitet. Außerdem wurden am 8.2.2010 Maßnahmen zur Entschärfung der Situation auf vereisten Gehwegen, Haltestellen und Kreuzungsbereichen vereinbart.
m 9.2.2010 hatte die SRH die Hotline 2576-1313 geschaltet. Sie war montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Unter dieser Rufnummerkonnten Bürgerinnen und Bürger nicht gestreute öffentliche Flächen melden. Nach Stichproben betrafen 70% der Anrufe Gehwege, auf denen die privaten Anliegerinnen und Anlieger die Räum- und Streuverpflichtung hatten. In diesen Fällen hatte die SRH die für die Wegeaufsicht verantwortlichen Bezirksämter informiert, damit die Bezirklichen Ordnungsdienste möglichen Verstößen von Anliegerinnen und Anliegern gegen das Hamburgische Wegegesetz nachgehen konnte. Meldungen, die anliegerfreie Gehwege betrafen, ist die SRH im Rahmen des zusätzlichen Winterdienstes nachgegangen.
In Kürze werden die BSU, die SRH und die Bezirksämter eine Auswertung vornehmen und sowohl Verbesserungsmöglichkeiten als auch alternative Konzepte im Rahmen der städtischen Ressourcen prüfen.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.
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