Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4122
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/4122 22.04.2010
Beschlussvorlage - öffentlich -
!Titel! Anleinpflichten von Hunden in Parks besser vermitteln Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek !Titel!
Sachverhalt
Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek vom 21.04.2010 über einen ergänzten Antrag der SPD-Fraktion
Es haben sich Bürgerinnen und Bürger beschwert, dass nicht angeleinte Hunde im Eichtalpark im Bereich des Kinderspielplatzes an Babywagen hoch gesprungen sind. Persönliche Beobachtungen ergaben innerhalb einer Stunde 15 nicht angeleinte Hunde in der Nähe des Spielplatzes und auf den Wiesen. Laut einem Infoblatt der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (siehe Anlage) gibt es in einem Park zwei Bereiche: einerseits Rasen-/Wiesenflächen und Spielplätze, wo Hunde gar nicht sein dürfen, und andererseits die Parkwege, wo sie an der kurzen Leine sein dürfen. Wenn in der Grünanlage eine Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht vorliegt, gilt die Anleinpflicht auf den Wegen nicht, d.h. der Hund darf auf dem Weg frei laufen, ihn aber nicht verlassen... Für die Befreiung von der Anleinpflicht muss einerseits der Hund eine Gehorsamsprüfung oder gleichwertige Prüfung abgelegt haben oder aus gesundheitlichen Gründen keine Prüfung ablegen können. Andererseits müssen in der Grünanlage gemäß Rückseite die auf der Vorderseite beschriebenen Ausnahmen für gehorsamsgeprüfte Hunde gelten. Gemäß Vorderseite sind das all die Gebiete, wo keine besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote gelten, wie sie auf der Rückseite beschrieben sind. (Und es sind die Gebiete, die als Freilauffläche ausgewiesen sind.) Diese besonderen Anleinpflichten und Mitnahmeverbote gelten gemäß Rückseite (die Eigenschaften eines Parkes betreffend) nur in der Nähe von Spielplätzen. Die Ausnahme für die Anleinpflicht auf Parkwegen gilt also bei erfolgreicher Gehorsamsprüfung o.ä. immer.
Beschlussvorschlag
Vor diesem Hintergrund möge der Kerngebietsausschuss beschließen, der Bezirksversammlung als Beschluss zu empfehlen:
Die Bezirksamtsleitung veranlasst, dass die Mitarbeiter des BOD bei Hundehaltern, die den Eichtalpark und den Wandse-Wanderweg benutzen, verstärkt die Einhaltung der Anleinpflicht insbesondere im Umfeld des Spielplatzes und auf den Rasenflächen kontrollieren sowie die Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde gewährleisten. Desweiteren sollen die Bürger noch einmal mit einer Pressemitteilung über die Anleinpflichten in Kenntnis gesetzt werden. Dabei soll auch eine aktuelle Liste der Hundefreilaufflächen in Wandsbek veröffentlicht werden. Die Bezirksamtsleitung entwirft einen eigenen Handzettel, der die Vorschriften für das Halten und Führen von Hunden in Parkanlagen verständlich wiedergibt. Er soll im Bezirksamt ausliegen und von den Mitarbeitern des BOD an Hundehalter ausgeteilt werden, die die Anleinpflicht missachten. Der Entwurf des Handzettels wird mit dem zuständigen Ausschuss abgestimmt.
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