Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4576
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Bezirksamt Wandsbek
Drucksachen-Nr. 18/4576 12.08.2010
Mitteilung des Bezirksamtes - öffentlich -
!Titel! Entwurf der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Trägern der Jugendhilfe und Schulen im Rahmen der Ganztagsschule Referenten: Frau Klipp, BSG und Herr Gaul, BSB (Bezug: Drs. 18/4383) !Titel!
Sachverhalt
Gegenstand des Antrags BSB, BSG, die Bezirke, der Fachverband für Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich in einem mehrmonatigen Abstimmungsprozess auf eine gemeinsame Fassung einer Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Trägern der Jugendhilfe und Schulen im Rahmen der Ganztagsschule geeinigt.
Ausgangslage Bereits mit den Unterlagen für die Sitzung im Juni 2010 hatte die Verwaltung dem JHA Wandsbek die damalige Entwurfsfassung zugeleitet. Gegenüber dieser Version sind in der vorliegenden Fassung neben kleineren redaktionellen Änderungen zwei substanzielle Ergänzungen vorgenommen worden: Zum einen wurde am Ende von Abschnitt 1 die Rahmenvereinbarung Kindeswohlgefährdung in den Katalog der Rahmenbedingungen aufgenommen. Zum anderen wurde in Abschnitt 5.2 die Möglichkeit von Jugendhilfeträgern aufgenommen, ihrerseits Mittel in die Kooperation einzubringen. (vorletzter Satz n.F.)
Zielsetzung
Wie bereits in der Vorlage zur Mai-Sitzung dargelegt, zielt die Rahmenvereinbarung darauf ab, „den durch geltendes Recht und politische Programme gesetzten Rahmen (zu) verdeutlichen und mit einem Mustervertrag für eine besondere Kooperationsform die Anbahnung der Kooperation (zu) erleichtern.“ Die Rahmenvereinbarung formuliert gemeinsame Anliegen in der pädagogischen Zielsetzung, sie definiert die Aufgaben der Kooperationspartner und beschreibt den Regelungsgehalt von Kooperationen. Es ist zu erwarten, dass vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einführung von Ganztagsschulen vermehrt Kooperationen zwischen Jugendeinrichtungen und Schulen abgeschlossen werden. Ziel der Bezirke ist es in diesem Zusammenhang, die Offene Kinder- und Jugendarbeit weiterhin wirkungsvoll gestalten und steuern zu können, Trägerlandschaft und Trägervielfalt zu erhalten und weiter zu entwickeln und den gesetzlichen Auftrag des SGB VIII zu gewährleisten.
Beschlussvorschlag
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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