Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4647
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/4647 20.08.2010
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! Bushaltestelle Im Regestall endlich einrichten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.06.2010 (Drs.-Nr.: 18/4338) !Titel!
Sachverhalt
Die zuständige Behörde wurde nachdrücklich gebeten, eine Bushaltestelle Im Regestall für die Linie 174 auf dem Volksdorfer Damm hinter der Straßeneinmündung Im Regelstall einzurichten.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hatte zuletzt am 30. März 2010 (Drs. 18/3790) sowie zuvor am 19. Januar 2010 (Regionalausschuss Walddörfer am 17.12.2009, Tagesordnungspunkt 6.11: 18/3410) und zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 1. Oktober 2009 (Drs.-Nr. 18/ 2945) umfassend Stellung genommen.
Die in den vorstehend genannten Beschlüssen abgegebenen Stellungnahmen der BSU sind weiterhin zutreffend.
Die Einrichtung einer neuen Haltestelle „Im Regestall“ im Volksdorfer Damm wird von der BSU dem Grunde nach positiv bewertet, da hierdurch u.a. zwei Schulen und ein Kindergarten, neu gebaute Wohnungen und der Friedhof Volksdorf eine verbesserte öffentliche Verkehrsanbindung erhalten würden. Eine Umsetzung der Maßnahme wird derzeit aus nachstehenden Gründen nicht befürwortet.
Die StadtBus-Linie 174 führt durch den Volksdorfer Damm, der als Hauptverkehrsstraße eingestuft ist. Haltestellen für Linienbusse in Stadtstraßen werden entweder an eigens hierfür angelegten Busbuchten oder am Fahrbahnrand vorgesehen. Die Haltestellenart ist beim Neu-, Um- oder Ausbau ggf. auch bei der Grundinstandsetzung einer Straße entsprechend der Anzahl und Frequenz der vorhandenen oder geplanten Linien und der Verkehrsbelastung unter Berücksichtigung der Belange der Fahrgäste, der des Fußgänger- und Fahrradverkehrs, des ruhenden Verkehrs und der räumlichen Situation festzulegen. Abwägungen müssen unter den jeweils örtlich vorhandenen Bedingungen unter Berücksichtigung des jeweils erforderlichen Aufwandes getroffen werden. Aufgrund der verkehrlichen Bedeutung dieser Straße hat die Straßenverkehrsbehörde (hier unmittelbar vertreten durch die Behörde für Inneres) entschieden, dass für eine neue Haltestelle „Im Regestall“ Busbuchten herzustellen sind. Eine preiswerte Haltestellenlösung mit Halten am Fahrbahnrand wird von der Behörde für Inneres ausdrücklich ausgeschlossen. Für die kostenintensive Herstellung von Busbuchten stehen der BSU vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltstitel „Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße“ die erforderlichen Mittel Höhe von voraussichtlich 250.000 € nicht zur Verfügung. Eine neue Haltestelle „Im Regestall“ wird als wünschenswert, aber nicht vorrangig eingestuft.
Zu den in der Drs. 18/4338 dargelegten Punkten wird wie folgt Stellung genommen.
Zu 1.:
siehe Vorbemerkung.
Zu 2.:
Die Haltestelle „Ohlendorffs Tannen“ liegt weniger als 500 m entfernt von der Grundschule Buckhorn. Diese Entfernung liegt im Rahmen der geltenden HVV-Bedienungsstandards, die im betreffenden Bereich Entfernungen von bis zu 700 m zur nächsten Bushaltestelle als angemessen bewerten und zulassen. Insoweit gibt es keine bindende Vorgabe, eine neue Haltestelle „Im Regestall“ einzurichten, auch wenn dies insbesondere wegen der jüngeren Schulkinder für sinnvoll erachtet wird.
Zu 3.:
siehe Vorbemerkung.
Zu 4.:
Der Abstand zwischen den Haltestellen „Ohlendorffs Tannen“ und „Frankring“ ist rund 1.300 m lang. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Verlauf der Linie auf einer Strecke von rund 500 m durch ein Waldgebiet ohne Bebauung führt. Vom Waldrand, in Höhe der Straße Am Buckhornwald, bis zur Haltestelle Frankring beträgt die Entfernung rund 350 m. Nördlich des Waldstückes beträgt die Entfernung von der Einmündung im Regestall bis zur Haltestelle „Ohlendorffs Tannen“ rund 500 m. Wie unter Punkt 2. bereits dargestellt, ist diese Entfernung nach den geltenden HVV-Bedienungsstandards noch angemessen.
Zu 5.:
Baumaßnahmen und die daraus abzuleitenden Verkehrslenkungsmaßnahmen sind außergewöhnliche Umstände. Das Halten der Linienbusse am Fahrbahnrand im Schienenersatzverkehr für die aufgrund von Bauarbeiten nicht gefahrene Schnellbahn U1 zwischen Volksdorf und Ohlstedt kann daher nicht als Vorgabe für eine straßenverkehrliche Bewertung für die Einrichtung einer regulären Haltestelle herangezogen werden. Inwieweit ein Halten der Linienbusse am Fahrbahnrand zugelassen werden kann oder ob Busbuchten hergestellt werden müssen, ist jeweils im Einzelfall festzustellen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |