Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4663
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/4663 24.08.2010
Mitteilung des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung - öffentlich -
!Titel! 24-Stunden-Kindertagesstätte im Bezirk Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.06.2010 (Drs.-Nr.: 18/4348 i.V.m. 4391) !Titel!
Sachverhalt
Die zuständige Fachbehörde wurde gebeten, den Bedarf und die Möglichkeiten einer solchen Einrichtung im Bezirk Wandsbek zu ermitteln und zu analysieren. Das bedeutet insbesondere: 1. Einen Kostenüberblick zu erarbeiten (speziell über die Zusatzkosten) 2. Ein Konzept für eine 24-Stunden-KiTa zu entwickeln, welches interessierte Trägerne eine Bewerbung erleichtert 3. Sich nach geigneten Trägern umzusehen
Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) nimmt zu der o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:
Es existieren keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten. Kita-Gutscheine werden über eine Betreuungsleistung in einem (bedarfsgemäßen) zeitlichen Umfang (bis zu 12 Stunden täglich) ausgestellt. Einrichtungen können mit ihren Öffnungszeiten flexibel auf spezielle Betreuungsbedarfe reagieren und ihr Angebot über das Kita-Gutschein-system finanzieren, so dass für Eltern über die festgelegten Elternbeiträge hinaus keine zusätzlichen Kosten entstehen. Mehrere Träger in Hamburg haben bereits Konzepte entwickelt, die auf die speziellen Bedarfe berufstätiger Eltern reagieren, und bieten flexible Betreuungszeiten rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche an (Kinderhafen Hamburg, PME Familienservice u. a.). Eine Alternative für Eltern mit Betreuungsbedarfen außerhalb der Kernzeiten vieler Kitas ist die Nutzung der Kindertagespflege, ggf. in Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertagesstätte.
Die Fachbehörde sieht im Hinblick auf die Einrichtung einer 24-Stunden-Kita im Bezirk Wandsbek keinen Handlungsbedarf:
Beschlussvorschlag
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird um Kenntnisnahme gebeten.
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