Bezirksversammlung Wandsbek
Drucksache - 18/4714
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Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
Drucksachen-Nr. 18/4714 27.08.2010
Große Anfrage der Grüne/GAL-Fraktion gem. § 24 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - der Miglieder der Bezirksversammlung Olaf Duge, Astrid Boberg, Sabine Bick, Cornelia Prüter-Rabe, Cornelia Stoye und Susanne Zechendorf (GAL) vom 27.08.2010
!Titel! Auskünften der Bezirksverwaltung über Ausgleichsmaßnahmen - Nachfragen !Titel!
Sachverhalt/Fragen
Die Verwaltung teilte auf die Große Anfrage der GAL vom 18.01.2010 (Drucksachen-Nr. 18/3605) mit, dass als Ausgleichsmaßnahme für die Bebauungspläne Lemsahl-Mellingstedt 18 und Heimfeld 44 zur Zeit eine Aufwaldung im Bereich Kupferteich erfolgt. Hierzu fragen wir die Verwaltung: Die Bezirksamtsleitung antwortet wie folgt: 20.09.2010
1. Trifft es zu, dass die Aufwaldung im Bereich des Kupferteiches eine Ausgleichsmaßnahme für zwei Bebauungspläne – nämlich B-Plan Lemsahl-Mellingstedt 18 und B-Plan Heimfeld 44 ist oder liegt hier ein Versehen vor? Falls kein Versehen vorliegt, bitten wir um Erläuterung. Es liegt kein Versehen vor. Das Ausgleichspotential der Maßnahme ist so umfangreich, dass damit die Eingriffe aus beiden genannten Bebauungsplänen ausgeglichen werden können.
2. Wie wird verhindert, dass es zu fehlerhaften Doppel-ausweisungen von Ausgleichsmaßnahmen auf ein und derselben Fläche sowohl aus Ausgleichsmaßnahmen, die im Bezirk Wandsbek selbst verursacht wurden als auch aus Ausgleichsmaßnahmen, die in anderen Bezirken verursacht wurden (z.B. Flughafenerweiterung), kommt? Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden gemäß § 17 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in einem Kompensationsverzeichnis (das bis zur Novellierung des BNatSchG 2009 in Hamburg „Eingriffskataster“ hieß) erfasst. Das Verzeichnis wird bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) geführt. Bei der Festlegung von Ausgleichsflächen ist die Beachtung der Inhalte des Kompensationsverzeichnisses obligatorisch.
Auf der Sitzung des Planungsausschusses vom 8.6.2010 führte die Bezirksverwaltung im Zusammenhang mit dem TOP Drs. 18/4128 „Bereitstellung von Ersatzflächen und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen in Wandsbek – II“ Antrag der GAL-Fraktion zum Thema „Situation von Ausgleichsflächen im Bezirk“ aus, dass der Senat 1998 Ausgleichsflächenpotentiale in einem Pilotprojekt erfasst habe. Wandsbek sei aber nicht dabei gewesen. 2004 sei dann ein erster Zwischenbericht erstellt worden, 2007 ein zweiter. Außerdem gebe es eine „Mosaikvariante“ (Ausgleich von Einzelflächen). Hierzu fragen wir die Verwaltung: Die BSU hat wie oben dargelegt eine Aufstellung über Ausgleichsflächen vorgelegt. Wurde diese im Bezirk Wandsbek weiter verfolgt? Bitte Aufstellung vorlegen und Sachstand darlegen. Die Führung der Hamburg weiten Aufstellung über Ausgleichsflächenpotentiale ist nicht Aufgabe des Bezirksamtes, sondern der BSU. Der diesbezügliche Entwurf der BSU für den Bezirk Wandsbek ist nicht abschließend abgestimmt und bearbeitet worden. Es handelt sich mithin um interne Arbeitsmaterialien der Verwaltung, die daher nicht im Rahmen einer Großen Anfrage vorgelegt werden können.
Was versteht man unter der „Mosaikvariante“ und welche Rolle spielt sie für die Ausgleichsmaßnahmen in Wandsbek. Die Mosaikvariante ist im Zuge der gutachterlichen Erarbeitung der Ausgleichsflächenpotentiale im Auftrag der BSU entstanden. Sie beschreibt eine Vielzahl von einzelnen, kleineren Maßnahmen bzw. Flächen. Sie wurde aus methodischen Gründen nicht weiter bearbeitet, weil für die Ausgleichsflächen-potentiale möglichst zusammenhängende, großflächige Landschaftsräume, sogenannte Vertiefungsräume, gesucht wurden.
Inwieweit lassen sich vor allem die im Privatbesitz befindlichen landwirtschaftlichen Kulturlandschaften im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich für diesen Zweck (z.B. Extensivierung) aktivieren. Welche Widerstände müssen dabei ins Kalkül gezogen werden und welche Möglichkeiten zum Abbau dieser Widerstände bestehen seitens der Verwaltung? Die Umstände, die dazu führen können, dass sich potentielle Ausgleichsflächen nicht aktivieren lassen, sind vielfältig und lassen sich nicht verallgemeinern. Daher sind detaillierte Aussagen nicht möglich. Die Ziele der Landwirtschaft und des Naturschutzes können in Konkurrenz zueinander stehen. Dieser Umstand findet auch Niederschlag im Bundesnaturschutzgesetz, das in § 15 Absatz 3 das Gebot der Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange beim Ausgleich formuliert. Erfahrungsgemäß sind die Landwirte/Grundeigentümer nicht immer bereit, ihre Flächen für Ausgleiche zur Verfügung zu stellen.
Gab es hierfür (Frage 5) in den letzten zehn Jahren Beispiele in Wandsbek? Wenn ja, welche? Im Geltungsbereich der Bebauungspläne Volksdorf 34/Rahlstedt 113 und Duvenstedt 15 waren Ankaufsbemühungen bisher nicht erfolgreich. Siehe auch Antwort zu Frage 7.
Warum konnte die im B-Plan Volksdorf 32 aus dem Jahre 1994 vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen bisher nicht umgesetzt wurden? Die betroffenen Grundeigentümer waren nicht bereit, ihr Land zu angemessenen Preisen zu verkaufen bzw. die Umsetzung der Maßnahme auf ihren Ländereien zu dulden.
Gibt es weitere Fälle in denen in B-Plänen, die vor 2008 beschlossen wurden, festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen noch nicht umgesetzt wurden. Wenn ja, in welchen B-Plänen. Ja, siehe Antwort auf die Große Anfrage 18/3605 (https://ratsinfo.web.hamburg.de/oponline/startseite.do) der GAL-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek vom 17.01.2010 und Antwort auf die Große Anfrage 19/2518 (http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/) der GAL-Fraktion vom 06.03.09 in der Bürgerschaft. Hinzu kommen Ausgleichsmaßnahmen, die in Bebauungsplänen vor 2000 festgesetzt worden sind: Bramfeld 58, Duvenstedt 11, Duvenstedt 15, Farmsen-Berne 29 Hummelsbüttel 26, Poppenbüttel 35/Lemsahl-Mellingstedt 13, Volksdorf 33, Volksdorf 34/Rahlstedt 113.
Gibt es für Wandsbek eine Aufstellung der für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen. Wenn ja, bitte beilegen, wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 3.
Gibt es in Wandsbek eine Übersicht der in den B-Plänen vorgesehenen aber noch nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen ? Wenn ja, bitte beilegen. Wenn nein, warum nicht? Ja, siehe Antwort zu Frage 8. Seit 2008 sind im Bebauungsplan Poppenbüttel 41 Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt worden. Diese sind zwischenzeitlich umgesetzt.
In welchem Umfang kontrolliert die Bezirksverwaltung die Umsetzung der in den B-Plänen festgelegten Ausgleichs-maßnahmen? Das Bezirksamt kontrolliert die Umsetzung der Maßnahmen Dritter nach den in Genehmigungen oder städtebaulichen Verträgen vereinbarten Fristen. Über den Umsetzungsstand städtischer Ausgleichsmaßnahmen führt das Bezirksamt eine Arbeitsliste.
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